Erstkäufer von Eigenheimen
Das First-Time Homebuyer Program in Florida unterstützt berechtigte Einzelpersonen oder Familien beim Kauf ihres ersten Eigenheims. Die Stadt Miami Beach unterstützt Einwohner mit sehr geringem, niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Anzahlung für ihr erstes Eigenheim. Die gewährten Mittel sind durch ein Pfandrecht und eine Nutzungsbeschränkung gesichert, die die städtischen Mittel absichert und nach 15 Jahren erlassen werden. Verkauft, vermietet oder refinanziert ein Hausbesitzer seine Immobilie oder dient die Immobilie vor Ablauf der 15-jährigen Förderfrist nicht mehr als Hauptwohnsitz, muss er der Stadt den Betrag der Unterstützung zurückzahlen.Â
Die Programmmittel sind von der Verfügbarkeit abhängig und werden entsprechend der für jede Finanzierungsquelle erforderlichen Einkommensverteilung freigegeben.
Programmvorteile
Die Programme für Erstkäufer von Eigenheimen in Miami Beach bieten möglicherweise verschiedene Vorteile, darunter:
Unterstützung bei der Anzahlung:
Das Programm kann berechtigten Eigenheimkäufern finanzielle Unterstützung zur Deckung eines Teils ihrer Anzahlung oder Abschlusskosten bieten.
Kredite mit niedrigem Zinssatz:
Das Programm bietet möglicherweise Darlehen zu unter dem Marktzins liegenden Zinssätzen an, um den Erwerb eines Eigenheims erschwinglicher zu machen.
Aufklärung für Eigenheimkäufer:
Erforderliche Schulungskurse für Eigenheimkäufer bieten Anleitungen zum Hauskaufprozess und zur Finanzverwaltung.
Teilnahmeberechtigung
Die Stadt nutzt Mittel des State Housing Initiatives Partnership Program (SHIP) für ihr First-Time Homeowner Program. Das Programm bietet einkommensberechtigten Einwohnern, die noch nie ein Eigenheim besessen haben, Unterstützung bei der Anzahlung. SHIP-Mittel erfordern, dass die Mittel vorrangig an sehr niedrig und Familien mit niedrigem Einkommen. Gemäß den SHIP-Richtlinien müssen mindestens 30 Prozent der Mittel für Leistungen an Personen mit sehr niedrigem Einkommen reserviert werden, und mindestens weitere 30 Prozent der Mittel müssen für Leistungen an Personen mit niedrigem Einkommen reserviert werden.
Erforderliche Dokumente
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit den für den Bewerbungsprozess erforderlichen Unterlagen. Die Stadt behält sich das Recht vor, alle Angaben zu überprüfen und eine vertrauliche Kreditauskunft anzufordern, um die Programmberechtigung zu prüfen. Falsche oder ungenaue Angaben können zum Ausschluss vom Programm führen.
Kopie eines gültigen, vom Staat ausgestellten Ausweises des/der zukünftigen Hausbesitzer(s).
Kopie der Sozialversicherungskarte des/der zukünftigen Hausbesitzer(s) und anderer Haushaltsmitglieder.
Nachweise über die Einkünfte und Ausgaben des/der künftigen Wohnungseigentümers/Wohnungseigentümerin und aller weiteren im Haushalt des Antragstellers lebenden Personen.
Kopie einer FPL-Stromrechnung oder einer anderen Stromrechnung der letzten sechs (6) Monate.
Kopie der unterzeichneten Einkommensteuererklärungen der letzten zwei Jahre für alle zukünftigen Eigenheimbesitzer.
Kopie der aktuellsten sechs (6) Kontoauszüge aller Konten des/der potenziellen Hausbesitzers/Hausbesitzerin.
Das Abschlusszertifikat für die Schulung zum erstmaligen Erwerb von Eigenheimen muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Bewerbung ausgestellt werden.
Hypothekengenehmigungsschreiben einer FDIC-versicherten Bank oder eines Hypothekengebers über den Wert der Immobilie abzüglich der Anzahlung des Hausbesitzers und der städtischen Unterstützung und ein ausreichender FICO-Score.
FAQs
Als Erstkäufer eines Eigenheims gilt in der Regel jemand, der in den letzten drei Jahren kein Eigenheim besessen hat.Â
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einkommensgrenzen je nach Programm variieren und sich im Laufe der Zeit ändern können. Es wird empfohlen, sich beim jeweiligen Programm über die aktuellsten Informationen zu den Einkommensgrenzen zu informieren.Â
Die Einkommensgrenzen für Programme für Erstkäufer von Eigenheimen in Miami Beach können je nach konkretem Programm und Anzahl der Personen im Haushalt variieren.
Potenzielle Eigenheimbesitzer können je nach Haushaltseinkommen und den im städtischen Wohnungsbauförderungsplan (LHAP) festgelegten Bedingungen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit finanzieller Mittel zwischen 144.000 und 150.000 TP4T als Anzahlungszuschuss erhalten. Potenzielle Eigenheimbesitzer müssen in der Immobilie wohnen, für die die Unterstützung beantragt wird. Zur Erinnerung: Potenzielle Eigenheimbesitzer müssen mindestens zwei (2) Prozent des Wertes der Wunschimmobilie aus eigenen Mitteln als Anzahlung leisten. Die Mittel werden berechtigten Bewohnern als aufgeschobenes, erlassenes Darlehen gewährt, das durch ein Pfandrecht und eine Nutzungsbeschränkung an der Immobilie besichert ist. Wenn der Hausbesitzer 15 Jahre lang in seiner Immobilie wohnt, wird der volle Betrag erlassen. Verkauft, vermietet oder refinanziert der Hausbesitzer seine Immobilie oder dient die Immobilie vor Ablauf der 15-jährigen Förderfrist nicht mehr als Hauptwohnsitz, muss er der Stadt den Wert der Förderung zuzüglich der entsprechenden Gewinnbeteiligung zurückzahlen, wie in der bei der Programmvergabe und dem Immobilienerwerb geschlossenen Beschränkungsvereinbarung und Hypothek festgelegt. Bitte beachten Sie außerdem, dass gemäß den SHIP-Richtlinien ein Teil der gewährten Mittel für baubezogene Ausgaben verwendet werden muss. Die Programmmittel sind abhängig von der Verfügbarkeit und werden entsprechend der für jede Finanzierungsquelle erforderlichen Einkommensverteilung freigegeben.
Ja, potenzielle Eigenheimbesitzer müssen bei Vertragsabschluss mindestens zwei (2) Prozent des Wertes der erworbenen Immobilie als Anzahlung leisten. Geförderte Immobilien dürfen nicht vermietet werden.Â
Nein, die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, solange die Immobilie während des 15-jährigen Förderzeitraums als Wohnsitz des Antragstellers genutzt wird. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Ihre Immobilie während des Förderzeitraums weiterhin allen Bauvorschriften und Bauvorschriften entspricht. Verkauft, vermietet oder refinanziert ein Hausbesitzer seine Immobilie oder dient die Immobilie vor Ablauf des 15-jährigen Förderzeitraums nicht mehr als Hauptwohnsitz, muss er der Stadt den Wert der Förderung zuzüglich der entsprechenden Gewinnbeteiligung gemäß dem städtischen Wohnbauförderungsplan (LHAP) zurückzahlen.
Ja, potenzielle Eigenheimbesitzer müssen bei Vertragsabschluss mindestens zwei (2) Prozent des Wertes der erworbenen Immobilie als Anzahlung leisten. Geförderte Immobilien dürfen nicht vermietet werden.
Um die Berechtigung zu prüfen, sollten Hauskäufer die in ihrer Region verfügbaren Programme recherchieren und die Programmrichtlinien lesen. Möglicherweise müssen sie auch Nachweise wie Einkommensnachweise und Bonitätsauskünfte vorlegen, um die Berechtigung festzustellen.Â
Die Art des Hauses, das erworben werden kann, kann je nach Programm variieren. Einige Programme stellen möglicherweise spezifische Anforderungen an den Haustyp, wie z. B. Lage oder Größe. Es wird empfohlen, sich beim jeweiligen Programm nach weiteren Informationen zu erkundigen.
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Ein Eigenheimkäufer-Schulungskurs ist in der Regel für Programme für Erstkäufer vorgeschrieben und bietet Anleitungen zum Hauskaufprozess, einschließlich der Kredit- und Budgetierung sowie der einzelnen Schritte beim Kauf eines Eigenheims.Â
Immobilienkäufer können sich möglicherweise für mehrere Erstkäuferprogramme bewerben. Sie sollten jedoch die spezifischen Anforderungen und Richtlinien der einzelnen Programme kennen und prüfen, ob sie die Teilnahmevoraussetzungen für jedes Programm erfüllen.Â
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das städtische Büro für kommunale Dienste unter 305-673-7491 oder senden Sie Ihre Frage per E-Mail an den HOME/SHIP-Programmkoordinator unter marcelarubio@miamibeachfl.gov.Â
Ausgefüllte Anträge müssen persönlich beim Office of Housing and Community Services, 765 17th Street, Miami Beach, FL 33139, eingereicht werden. Das Büro ist montags bis freitags (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 305.673.7491.
"Erschwinglich" bedeutet, dass die monatlichen Mieten oder Hypothekenzahlungen einschließlich Steuern und Versicherungen 30 Prozent des Betrags, der dem Prozentsatz des mittleren jährlichen Bruttoeinkommens der Haushalte gemäß Absatz (19), Absatz (20) oder Absatz (28) entspricht, nicht übersteigen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Möglichkeit eines einzelnen Haushalts einzuschränken, mehr als 30 Prozent seines Einkommens für Wohnraum aufzuwenden. Wohnraum, für den ein Haushalt mehr als 30 Prozent seines Einkommens aufwendet, gilt als erschwinglich, wenn der erste institutionelle Hypothekengeber davon überzeugt ist, dass der Haushalt Hypothekenzahlungen leisten kann, die den Richtwert von 30 Prozent übersteigen.Â
„Berechtigter Wohnraum“ bezeichnet jegliches bewegliche und unbewegliche Eigentum innerhalb des Countys oder der berechtigten Gemeinde, das in erster Linie für die Bereitstellung angemessener, sicherer und hygienischer Wohneinheiten konzipiert und vorgesehen ist, die den Standards des Florida Building Code oder früheren, unter Kapitel 553 verabschiedeten Bauvorschriften entsprechen, oder Fertighäuser, die nach Juni 1994 gebaut und gemäß den Installationsstandards für Mobil- oder Fertighäuser installiert wurden, die in den Vorschriften des Department of Highway Safety and Motor Vehicles enthalten sind, zum Zwecke des Wohneigentums oder der Miete für berechtigte Personen, wie von jedem County oder jeder berechtigten Gemeinde bestimmt, die am State Housing Initiatives Partnership Program teilnehmen.Â
„Berechtigte Person“ oder „Berechtigter Haushalt“ bezeichnet eine oder mehrere natürliche Personen oder eine Familie, die vom Landkreis oder der berechtigten Gemeinde als Personen mit sehr geringem, geringem oder mittlerem Einkommen eingestuft werden. Dabei gelten die Einkommensgrenzen, die jährlich vom US-Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung auf Grundlage des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts veröffentlicht werden und an die Familiengröße angepasst sind.Â
"Darlehen" bezeichnet eine Zuwendung aus dem örtlichen Treuhandfonds für Wohnbeihilfen an einen berechtigten Sponsor oder eine berechtigte Person zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs, des Baus oder der Sanierung von förderfähigem Wohnraum mit der Anforderung einer Rückzahlung oder der Möglichkeit eines Erlasses der Rückzahlung, wenn die Bedingung der Zuwendung aufrechterhalten wird.Â
„Person mit niedrigem Einkommen“ oder „Haushalt mit niedrigem Einkommen“ bezeichnet eine oder mehrere natürliche Personen oder eine Familie, deren jährliches Bruttohaushaltseinkommen 80 Prozent des familiengrößenbereinigten Medianeinkommens von Haushalten innerhalb der Metropolitan Statistical Area, des Countys oder des bundesstaatlichen Medians außerhalb der Metropolitan Statistical Area (je nachdem, welcher Betrag höher ist) nicht übersteigt. Bei Mietwohnungen darf das Jahreseinkommen eines einkommensschwachen Haushalts zum Zeitpunkt des Erstbezugs 80 Prozent des familiengrößenbereinigten Medianeinkommens der Region nicht übersteigen. Während der Belegung der Mietwohnung darf das Jahreseinkommen eines einkommensschwachen Haushalts auf einen Betrag steigen, der 140 Prozent von 80 Prozent des familiengrößenbereinigten Medianeinkommens der Region nicht übersteigt.Â
„Verkaufspreis“ oder „Wert“ bezeichnet beim Erwerb einer bestehenden oder neu errichteten Wohneinheit den Betrag des abgeschlossenen Kaufvertrags. Für berechtigte Personen, die eine Wohneinheit auf ihrem eigenen Grundstück errichten, wird der Verkaufspreis durch ein Gutachten eines staatlich anerkannten Gutachters ermittelt. Das Gutachten muss den Wert des Grundstücks und der Verbesserungen unter Berücksichtigung des Wertes der Immobilie nach Baubeginn berücksichtigen und darf nicht älter als 12 Monate nach Baubeginn sein. Der Verkaufspreis einer Wohneinheit muss den Wert des Grundstücks enthalten, um als förderfähige Wohneinheit im Sinne von Absatz (8) zu gelten. Â
- Im Falle der Sanierung oder Notfallreparatur einer bestehenden Einheit, durch die kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird, ist mit Verkaufspreis oder -wert der Wert der Immobilie gemeint, der durch eine Schätzung ermittelt wird, die von einem staatlich anerkannten Gutachter durchgeführt wurde und innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Baubeginns erstellt wurde, oder der vom Gutachter des Landkreises ermittelte Schätzwert der Immobilie. Â
- Bei der Sanierung einer bestehenden Einheit, die die Schaffung neuer Wohnräume umfasst, ist mit Verkaufspreis oder -wert der Wert der Immobilie gemeint, der durch ein Gutachten eines staatlich anerkannten Gutachters ermittelt wird und innerhalb der nächsten 12 Monate vor dem Datum des Baubeginns erstellt wurde, oder der vom Gutachter des Landkreises ermittelte Schätzwert der Immobilie, jeweils zuzüglich der Kosten für die Verbesserungen.Â
„Person mit sehr niedrigem Einkommen“ oder „Haushalt mit sehr niedrigem Einkommen“ bezeichnet eine oder mehrere natürliche Personen oder eine Familie, deren jährliches Bruttohaushaltseinkommen 50 Prozent des familiengrößenbereinigten Medianeinkommens von Haushalten innerhalb der Metropolitan Statistical Area, des Countys oder des nicht-metropolitanen Medianeinkommens des Bundesstaates nicht übersteigt, je nachdem, welcher Wert höher ist. Bei Mietwohnungen darf das Jahreseinkommen eines Haushalts mit sehr niedrigem Einkommen zum Zeitpunkt des Erstbezugs 50 Prozent des familiengrößenbereinigten Medianeinkommens der Region nicht überschreiten. Während der Belegung der Mietwohnung darf das Jahreseinkommen eines Haushalts mit sehr niedrigem Einkommen auf einen Betrag steigen, der 140 Prozent von 50 Prozent nicht übersteigt. Prozent des mittleren Einkommens der Region, angepasst an die Familiengröße.Â
FondsverteilungÂ
Mindestens 30 Prozent der in den örtlichen Treuhandfonds für Wohnbeihilfe eingezahlten Mittel müssen für Leistungen an Personen mit sehr geringem Einkommen oder an berechtigte Sponsoren reserviert werden, die Personen mit sehr geringem Einkommen unterstützen. Mindestens weitere 30 Prozent der in den örtlichen Treuhandfonds für Wohnbeihilfe eingezahlten Mittel müssen für Leistungen an Personen mit geringem Einkommen oder an berechtigte Sponsoren reserviert werden, die Personen mit geringem Einkommen unterstützen.Â
Länge der KreditlaufzeitenÂ
Die Laufzeit der Darlehen darf 30 Jahre nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind Darlehen mit aufgeschobener Zahlung oder Darlehen mit einer Laufzeit über 30 Jahre hinaus, die weiterhin anspruchsberechtigten Personen zugute kommen. Â
Maximaler VerkaufspreisÂ
Der maximale Verkaufspreis oder -wert pro Einheit und die maximale Förderung pro Einheit für förderfähige Wohnungen, die von Förderungen gemäß diesem Abschnitt profitieren, müssen im örtlichen Wohnbeihilfeplan festgelegt werden. Â
Berichterstattung an den StaatÂ
Jeder Landkreis oder jede förderfähige Gemeinde muss der Körperschaft jährlich bis zum 15. September einen Bericht über seine Programme und Erfolge im Bereich bezahlbarer Wohnraum bis zum 30. Juni vor Einreichung des Berichts vorlegen. Der Bericht muss vom obersten gewählten Amtsträger der Kommunalverwaltung oder dessen Beauftragten auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Mit der Übermittlung des Jahresberichts durch den obersten gewählten Amtsträger eines Landkreises oder einer förderfähigen Gemeinde oder dessen Beauftragten wird bestätigt, dass die lokalen Wohnbauförderungsstrategien bzw. gegebenenfalls der lokale Wohnbauförderungsplan gemäß dem verabschiedeten Umsetzungsplan umgesetzt wurden oder sich in der Umsetzung befinden. Der Bericht muss unter anderem folgende Angaben enthalten: (a) Die Anzahl der versorgten Haushalte nach Einkommenskategorie, Alter, Familiengröße und ethnischer Zugehörigkeit sowie Daten zu Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie Landarbeitern, Obdachlosen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen. Die Landkreise müssen diese Informationen getrennt für die versorgten Haushalte im gemeindefreien Gebiet und für jede Gemeinde innerhalb des Landkreises melden.