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Allgemeines Rentensystem für Arbeitnehmer

ALLGEMEINES RENTENSYSTEM FÜR MITARBEITER

Mitarbeiterberechtigung

Arbeitnehmer, die in der Stadt Miami Beach den regulären Klassifizierungsstatus erreicht haben, sind berechtigt, dem Rentensystem beizutreten, mit Ausnahme von:

  • Mitglieder des städtischen Pensionsfonds für Feuerwehrleute und Polizisten oder des nicht klassifizierten Pensionssystems der Stadt Miami Beach.
  • Arbeitnehmer, die weniger als dreißig (30) Stunden pro Woche arbeiten.
  • Mitarbeiter, die sich für die Teilnahme am Defined Contribution Plan, Abschnitt 401(a), entschieden haben.

Arbeitnehmerbeiträge und -leistungen

Arbeitnehmer, die Anspruch auf Mitgliedschaft in der AFSCME haben und am oder nach dem 30. April 1993 eingestellt wurden, oder die in der Kategorie „Sonstige“ eingestuft wurden, oder die am oder nach dem 21. Februar 1994 in der Kategorie CWA eingestellt wurden, zahlen 101 TP3T ihres gesamten Lohns, ausgenommen Zulagen. Arbeitnehmer können unwiderruflich zwischen den beiden Plänen der Stadt wählen.

  • Leistungsorientierte Altersversorgung: Die Stadt zahlt einen von einem Aktuar festgelegten Betrag, der für die Altersversorgung aktueller und zukünftiger Rentner ausreicht. Möchte ein Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden aus der Stadt seine Beiträge erhalten, erhält er für jedes Jahr der Systemlaufzeit 3% Zinsen. Ausnahme: Mitarbeiter erhalten nach dem Ausscheiden nur noch ein Jahr lang Zinsen. Durch die Auszahlung verfallen weitere Altersleistungen. Weitere Merkmale:
    • Mitarbeiter haben nach zehn (10) Dienstjahren möglicherweise den vollen Anspruch und können mit sechzig (60) Jahren in den Ruhestand gehen.
    • Der FAME entspricht einem Zwölftel des durchschnittlichen Jahreseinkommens der drei besten Jahre. Das Einkommen berücksichtigt das Grundgehalt und die Betriebszugehörigkeit; Überstundenvergütungen sind nicht enthalten.
    • Mitarbeiter erhalten 31 TP3T pro Jahr anrechenbarer Dienstzeit bis zu einem Höchstbetrag von 801 TP3T, der durch Multiplikation von 31 TP3T mit den anrechenbaren Dienstjahren und dem FAME berechnet wird. (Jedes Jahr zum 1. Oktober gibt es eine nicht zusammengesetzte Lebenshaltungskostenerhöhung von 11/21 TP3T.)
    • Der beitragsorientierte Plan sieht keine feste Rentenhöhe vor. Mitarbeiter können mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit sind sie sofort in das System eingebunden. Es gibt keine Mindestanzahl an Teilnahmejahren.
    • Der Arbeitnehmerbeitrag Dieser Plan umfasst 101 TP3T des Grundgehalts, die von der Stadt verdoppelt werden. Die 201 TP3T werden pro Gehaltsperiode an den vom Mitarbeiter gewählten Plananbieter (ICMA oder Nationwide) weitergeleitet und in die vom Mitarbeiter auf dem ICMA- oder Nationwide-Anmeldeformular ausgewählten Fonds investiert. Zukünftige Änderungen der Fondszuteilung erfolgen gemäß den Richtlinien des Plananbieters.
    • Die endgültige Leistung hängt vom Guthaben des Mitarbeiters aufgrund der von ihm und der Stadt geleisteten Beiträge, der Wachstumsrate der gewählten Mittel und der gewählten Auszahlungsmethode ab. Mitarbeiter können ihr Guthaben in eine Rente umwandeln, einen festgelegten Betrag in festgelegten Zeiträumen erhalten oder den Gesamtbetrag in einer Summe abheben.
    • Zusätzlich übernimmt die Stadt die Kosten für die Invaliditätsrentenversicherung der Mitarbeiter in Höhe von zwei Dritteln ihres FAME. Die Altersrente entspricht dem Wert einer jährlichen Rente, die mit dem Kontowert erworben werden kann.
    • Der Mitarbeiter kann die Anlagen im Portfolio jedes Planmanagers steuern. Sämtliche Verwaltungskosten sowie sämtliche Gewinne und Verluste aus der Anlage des 401A gehen zu Lasten des Mitarbeiters.

ICMA - 1-800-669-7400

Bundesweit - 305-862-8174 oder 1-800-432-0822

Ausführlichere Informationen zu den Rentenleistungen finden Sie im Rentenhandbuch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Rentenbüro im 1. Stock des Rathauses, Finanzabteilung, oder telefonisch unter 673-7437. Weitere Informationen zum 401A-Plan erhalten Sie in der Personalabteilung im 3. Stock des Rathauses, telefonisch unter 673-7520.

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