Versicherungsleistungen
VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Für alle Vollzeitbeschäftigten ohne feste Anstellung gilt ab ihrem ersten Arbeitstag und für alle Vollzeitbeschäftigten auf Probe 90 Tage nach ihrem ersten Beschäftigungsdatum:
- Berechtigt zur Teilnahme an einem der Gruppenversicherungspläne der Stadt; und kann berechtigte Angehörige einschließen
- Abgedeckt durch die Gruppen-Risikolebensversicherung der Stadt
- Neueinstellungen haben Anspruch auf Leistungen ab dem 91. Tag ihrer Beschäftigung