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Lohnabzüge vor Steuern

LOHNABZÜGE VOR STEUERN

Der „Cafeteria-Plan“ der Stadt (qualifiziert gemäß IRS-Abschnitt 125) bietet den Mitarbeitern die Wahl zwischen Lohnabzügen vor und nach Steuern für die Lebens-, Kranken-, Zahn- und Invaliditätsversicherung sowie für die Altersvorsorge und aufgeschobene Vergütung.

Sie können diese Prämien von Ihrem Bruttogehalt abziehen lassen. Beim Cafeteria-Plan wird die Bundessteuer berechnet, nachdem der Betrag Ihres Anteils an den Prämien für Lebensversicherung, Kranken-, Zahn- und/oder Invaliditätsversicherung von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wurde. Der reduzierte steuerpflichtige Betrag wird dem Internal Revenue Service gemeldet.

Sie können Ihre Wahl innerhalb von 30 Tagen ändern, wenn Sie ein „qualifiziertes Ereignis“ haben oder während der jährlichen offenen Einschreibung.

BITTE BEACHTEN SIE IHRE PLANHEFTE

Anspruchsvoraussetzungen, Tarife und Leistungen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Benachrichtigungen erfolgen per Post, Gehaltsbeilage und/oder im Mitarbeiter-Newsletter. Bei Abweichungen sind die Plandokumente maßgebend.

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