Anlagepolitik
ANLAGEPOLITIK
Die Anlage des Vermögens eines jeden lokalen Altersversorgungssystems oder -plans muss mit einer vom Vorstand verabschiedeten schriftlichen Anlagerichtlinie übereinstimmen. Diese Richtlinie muss so gestaltet sein, dass die finanzielle Rendite für das Altersversorgungssystem oder den -plan im Verhältnis zu den mit jeder Anlage verbundenen Risiken maximiert wird und eine angemessene Diversifizierung des Vermögens des Altersversorgungssystems oder -plans gewährleistet ist und aufrechterhalten wird.
Die Ziele des Vorstands bestehen darin, die Leistungszahlungen des Plans zu finanzieren und dabei eine Risikohaltung einzunehmen, die mit der Risikotoleranz des Vorstands vereinbar ist, durch die Erzielung von Renditen über der Inflationsrate vor Kaufkraftverlust zu schützen und einen vollständig finanzierten Rentenstatus zu erlangen (oder beizubehalten).
Gemäß Florida Statute 112.661 legt der Vorstand die erwartete jährliche Gesamtrendite des Plans für das laufende Jahr, für jedes der Folgejahre und langfristig fest. Die erwartete Rendite des Vorstands für jeden dieser Zeiträume entspricht dem versicherungsmathematischen Zinssatz, der in der aktuellsten versicherungsmathematischen Bewertung des Aktuars festgelegt wurde. Die aktuelle versicherungsmathematisch angenommene Rendite beträgt 7,2%.
Die aktuelle Anlagerichtlinie des Plans finden Sie unter folgendem Link: