In unserer Stadt gibt es drei Arten von Parkmöglichkeiten für gewerbliche Lieferdienste: Gewerbliche Ladezonen (CLZ), Frachtladezonen (FLZ) und Alley-Loading-Genehmigungen (AL). Diese Parkplätze wurden eingerichtet, um Verkehrsstaus zu reduzieren und zu verhindern, dass gewerbliche Lieferaktivitäten außerhalb der Geschäftszeiten (Hebebühnen, Alarmanlagen usw.) schlafende Anwohner oder Hotelgäste stören.
Frachtladezone
A Frachtladezone (FLZ) ist ein gekennzeichneter Parkplatz am Straßenrand, typischerweise zwischen 18 und 30 Metern lang (drei bis fünf Stellplätze), für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4500 kg. Ausgeschilderte Parkzeiten, Tage, Zeitlimits, Zahlungsmöglichkeiten und Verbote sind angegeben. Um diese Parkplätze nutzen zu können, benötigen Sie eine gültige Parkerlaubnis der Parkverwaltung oder die Parkuhr.
Kommerzielle Ladezone
A Kommerzielle Ladezone (CLZ) ist ein gekennzeichneter Parkplatz auf oder abseits der Straße, der für die Nutzung von Nutzfahrzeugen bestimmt ist. Ausgeschilderte Parkflächen informieren über die zulässigen Stunden, Tage und Zeitlimits.
Gassenladegenehmigung
Ein Gassenladegenehmigung (AL) ermöglicht die Nutzung eines Bereichs innerhalb der städtischen Vorfahrtszone, der typischerweise einen Hintereingang zu Gewerbebetrieben oder Wohngrundstücken zum Beladen bietet. Für die Nutzung dieser Bereiche ist eine Ladegenehmigung für die Allee erforderlich. Eine AL-Genehmigung wird für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 4,5 Tonnen erteilt. Sie ist für kleinere Fahrzeuge vorgesehen, die Gewerbebetriebe bedienen. Paket- und Postzusteller mit FLZ-Genehmigungen werden in AL-Genehmigungszonen anerkannt; diese Paket-/Postfahrzeuge müssen jedoch die AL-Genehmigungsbestimmungen einhalten. Gassen sind wichtige Zufahrtspunkte für Einsatzfahrzeuge; daher müssen Inhaber einer AL-Genehmigung die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten.
Am 28. Mai 2014 verabschiedeten der Bürgermeister und die Stadtkommission eine Verordnung zur Festlegung neuer Frachtladevorschriften ab dem 1. August 2014. Ziel der Stadt ist es, die Ladevorgänge für Lieferanten und Unternehmen gleichermaßen zu erleichtern.
Für neue und erweiterte Frachtladezonen (FLZ) sowie für die Beladung von Alleen (AL) ist eine FLZ- bzw. AL-Genehmigung erforderlich. Genehmigungen für Frachtladezonen und elektronische Beladung von Alleen sind im städtischen Service Center, 1755 Meridian Avenue, Suite 100, Miami Beach, Florida 33139, erhältlich. Das Service Center ist montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 8:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Das Kennzeichen des Fahrzeugs dient als elektronische Parkerlaubnis. Die Parkraumüberwachung ist mit Kennzeichenlesegeräten (LPR) ausgestattet, um die Gültigkeit zu bestätigen. Anschließend verfügen die Parkerlaubnisinhaber über ein Online-Konto (Login und Passwort), um ihre Flotte zu verwalten und Fahrzeugzuweisungen in Echtzeit zu ändern. In der Zwischenzeit können Nutzer Änderungen an folgende Adresse senden: flzhotline@miamibeachfl.gov.
Ausführlichere Informationen zu Vorschriften, Durchsetzung, Zonenstandorten usw. finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungen für Frachtladezonen und Gassenladezonen
Eine FLZ ist ein gekennzeichneter, typischerweise 30 Meter langer Parkplatz am Straßenrand für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4500 kg. Auf Schildern sind die zulässigen Zeiten, Tage, Zeitlimits, Zahlungsmöglichkeiten und Verbote angegeben.
Verkehrsstaus und die Lebensqualität der Einwohner/Besucher haben für die Stadt Miami Beach höchste Priorität. Doppelparken (Versperren einer Fahrspur) wurde als Hauptursache für Verkehrsstaus identifiziert, und das Beladen von Gütern außerhalb der Öffnungszeiten (Hebebühnen, Alarmanlagen usw.) in Hörweite schlafender Anwohner oder Hotelgäste ist schlichtweg nicht mehr akzeptabel. Die regulierten Lademöglichkeiten wurden durch 166% erweitert. Die zulässigen Ladezeiten variieren je nach Gebiet. Nachfrage und Nutzung werden von der städtischen Parkverwaltung überwacht und entsprechend angepasst.
Gassen sind städtische Wegerechte, die in der Regel einen „Hintereingang“ zu Gewerbebetrieben oder Wohngrundstücken bieten und so die Möglichkeit zum Beladen bieten.
Eine AL-Genehmigung wird für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 4,5 Tonnen erteilt. Sie ist für kleinere Fahrzeuge vorgesehen, die gewerbliche Einrichtungen bedienen. Paket- und Postzusteller mit FLZ-Genehmigung werden in AL-Genehmigungszonen anerkannt; diese Pakete/Postfahrzeuge müssen jedoch die AL-Genehmigungsbestimmungen einhalten. Gassen sind wichtige Zufahrtspunkte für Einsatzfahrzeuge. Daher müssen Inhaber einer AL-Genehmigung beim zügigen Beladen in Gassen die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten.
Für gewerbliche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 10.000 Pfund ist entweder eine halbjährliche oder jährliche Genehmigung erforderlich. Wenignutzer benötigen keine Genehmigung und können das Parken an einer Parkautomatenanlage oder über ParkMobile (mobile App) bezahlen.
Die Genehmigungsregistrierung ist im Service Center der Stadt Miami Beach, 1755 Meridian Avenue, Suite 100, von Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr möglich.
Für gewerbliche Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 10.000 Pfund ist entweder eine halbjährliche oder jährliche Genehmigung erforderlich. Wenignutzer benötigen keine Genehmigung und können das Parken an einer Parkautomatenanlage oder über ParkMobile (mobile App) bezahlen.
Die Genehmigungsregistrierung ist im Service Center der Stadt Miami Beach, 1755 Meridian Avenue, Suite 100, von Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr möglich.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Gültige Fahrzeugzulassung
- Satzung, wenn es sich um ein Handelsunternehmen handelt.
- Gültiger Lichtbildausweis.
Nutzfahrzeuge (über 4,5 Tonnen) können ihre Parkgebühren an Parkautomaten oder elektronisch über ParkMobile, die mobile App der Stadt für die Bezahlung per Telefon, bezahlen. Die ParkMobile-App ist kostenlos für Android, iPhone, Windows und Blackberry erhältlich. Klicken Sie hier, um Informationen zur Park-App zu erhalten
Alle Vorschriften sind auf Schildern im öffentlichen Straßenraum deutlich sichtbar angebracht. Informationen zu den Frachtladevorschriften der Stadt sowie den dazugehörigen Gesetzen finden Sie auf dieser Parkwebsite.
Die städtische Parkraumüberwachung setzt die Vorschriften für Ladezonen durch, indem sie Fahrzeuge, die keine erforderliche Genehmigung einholen und/oder gegen ausgehängte Vorschriften verstoßen, anhält und abschleppt. Die städtische Polizei überwacht die Verkehrsvorschriften, einschließlich des Doppelparkens bei Verkehrsverstößen. Die städtische Ordnungsbehörde ist befugt, das Lieferverbot während der angegebenen Öffnungszeiten gemäß der Stadtverordnung, Abschnitt 106-47, „Ladezonen für Fracht, Gewerbe und Personenverkehr am Straßenrand; Öffnungszeiten, Lieferungen“, durchzusetzen. Unternehmen, die während der verbotenen Zeiten Lieferungen annehmen, unterliegen einer NOV (Notice of Overdiction).
Kommentare, Fragen und Beschwerden sollten per E-Mail an flzhotline@miamibeachfl.gov gesendet werden.
Eine Hotline zur Einhaltung von Vorschriften und Parkvorschriften ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter 305.604.CITY erreichbar.
Das Kennzeichen dient als elektronische Genehmigung. Die Parkraumüberwachung ist mit Kennzeichenlesegeräten (LPR) ausgestattet, um die Gültigkeit zu bestätigen. Im Laufe des Jahres erhalten Speditionen ein Online-Konto (Login und Passwort), mit dem sie ihre Konten verwalten und Änderungen in Echtzeit vornehmen können. Bis dahin können Nutzer diese Änderungen an die in Antwort Nr. 11 angegebene E-Mail-Adresse senden.
Für diese großen Fahrzeuge stehen entweder Parkautomaten oder ParkMobile zur Verfügung oder es kann ein Parkplatz für einen ganzen oder mehrere Tage gemietet werden.
Die Verordnung schreibt die Aushangpflicht von Vorschriften zum Wegerecht vor, die darauf hinweisen. Für Verstöße gegen diese Vorschriften gibt es ein etabliertes Einspruchsverfahren. Verstöße gegen die Bauvorschriften können über den Sonderbeauftragten der Stadtverwaltung angefochten werden.
Weder die Anzahl der Frachtladezonen noch deren Öffnungszeiten sind in der Stadtverordnung festgelegt. Der Stadtverwalter oder sein Beauftragter kann Anzahl, Lage und Öffnungszeiten der Frachtladezonen festlegen. Die städtische Parkverwaltung ist bestrebt, ausreichend Frachtlademöglichkeiten bereitzustellen, um die Geschäftswelt effizient zu bedienen.
Lieferanten und ihre Fahrer sollten stets gesetzeskonform parken. Es ist normal, dass Ladezonen zeitweise von Inhabern einer gültigen Parkerlaubnis genutzt werden. Fahrer müssen Geduld haben. Ladezonen sind so konzipiert, dass sie alle 30 oder 60 Minuten geöffnet werden. Lieferanten und ihre Fahrer sollten außerdem keine Toleranz gegenüber Falschparkern zeigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet: Kein Doppelparken!
Die städtische Parkverwaltung überwacht die Nutzung der Ladeflächen, um die Verfügbarkeit zu verbessern. Bereiche, in denen eine eingeschränkte Ladekapazität festgestellt wurde, werden entsprechend angepasst.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare, Fragen und Beschwerden an: flzhotline@miamibeachfl.gov
Ressourcen:
Beispiele für veröffentlichte Vorschriften