In unserer Stadt gibt es drei Arten von Parkmöglichkeiten für gewerbliche Lieferdienste: Gewerbliche Ladezonen (CLZ), Frachtladezonen (FLZ) und Alley-Loading-Genehmigungen (AL). Diese Parkplätze wurden eingerichtet, um Verkehrsstaus zu reduzieren und zu verhindern, dass gewerbliche Lieferaktivitäten außerhalb der Geschäftszeiten (Hebebühnen, Alarmanlagen usw.) schlafende Anwohner oder Hotelgäste stören.
Frachtladezone
A Frachtladezone (FLZ) ist ein gekennzeichneter Parkplatz am Straßenrand, typischerweise zwischen 18 und 30 Metern lang (drei bis fünf Stellplätze), für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 4500 kg. Ausgeschilderte Parkzeiten, Tage, Zeitlimits, Zahlungsmöglichkeiten und Verbote sind angegeben. Um diese Parkplätze nutzen zu können, benötigen Sie eine gültige Parkerlaubnis der Parkverwaltung oder die Parkuhr.
Kommerzielle Ladezone
A Kommerzielle Ladezone (CLZ) ist ein gekennzeichneter Parkplatz auf oder abseits der Straße, der für die Nutzung von Nutzfahrzeugen bestimmt ist. Ausgeschilderte Parkflächen informieren über die zulässigen Stunden, Tage und Zeitlimits.
Gassenladegenehmigung
Ein Gassenladegenehmigung (AL) ermöglicht die Nutzung eines Bereichs innerhalb der städtischen Vorfahrtszone, der typischerweise einen Hintereingang zu Gewerbebetrieben oder Wohngrundstücken zum Beladen bietet. Für die Nutzung dieser Bereiche ist eine Ladegenehmigung für die Allee erforderlich. Eine AL-Genehmigung wird für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 4,5 Tonnen erteilt. Sie ist für kleinere Fahrzeuge vorgesehen, die Gewerbebetriebe bedienen. Paket- und Postzusteller mit FLZ-Genehmigungen werden in AL-Genehmigungszonen anerkannt; diese Paket-/Postfahrzeuge müssen jedoch die AL-Genehmigungsbestimmungen einhalten. Gassen sind wichtige Zufahrtspunkte für Einsatzfahrzeuge; daher müssen Inhaber einer AL-Genehmigung die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten.
Häufig gestellte Fragen zu Genehmigungen für Frachtladezonen und Gassenladezonen
Bitte senden Sie Ihre Kommentare, Fragen und Beschwerden an: flzhotline@miamibeachfl.gov
Ressourcen:
Beispiele für veröffentlichte Vorschriften