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ABSCHNITT 5 BAU- UND STRASSENARBEITEN 9. Ausgrabung: Regelmäßige Ausgrabung: A. Zu den regulären Aushubarbeiten gehören der Straßenaushub und der Aushub von Nebenstrecken, wie jeweils definiert. 1. Straßenaushub: Der Straßenaushub umfasst den Aushub und die Nutzung oder ordnungsgemäße Entsorgung aller für den Bau der Straße, Seitengräben usw. erforderlichen Materialien innerhalb der in den Plänen dargestellten Grenzen des Straßenrechts. 2. Der Aushub umfasst den Aushub und die ordnungsgemäße Nutzung von Material aus genehmigten Entnahmegruben. Er umfasst ausschließlich Material, das für den Bau von Straßendämmen oder andere vertraglich geregelte Dammbauarbeiten geeignet ist, sowie ungeeignetes Material aus den vom Ministerium bereitgestellten Entnahmegebieten, das nach Ermessen des Ingenieurs ausgehoben werden muss, um geeignetes Material zu erhalten. 3. Grabenaushub: Grabenaushub umfasst Zu- und Abflussgräben zu Bauwerken und Fahrbahnen, Änderungen im Bachlauf sowie parallel zur Fahrbahn verlaufende Gräben, wie in den Plänen dargestellt. Sofern in den Plänen nichts anderes dargestellt ist, gilt der gesamte Grabenaushub in den Abschnitten der Grabenaushubgräben, die über die Fahrbahngrenzen hinausgehen, einschließlich der Abschnitte, in denen gemäß 120-11.1 eine Ausbesserung erforderlich ist, als Grabenaushub. 4. Untergrundaushub: Ist Schlamm, Felsgestein, Lehm oder anderes Material innerhalb der Fahrbahnbegrenzungen in seiner ursprünglichen Position ungeeignet, muss der Auftragnehmer dieses Material bis zu den in den Plänen dargestellten oder vom Ingenieur angegebenen Querschnitten ausheben und mit geeignetem Material verfüllen, das den erforderlichen Querschnitten entspricht. Ist die Entfernung von plastischen Böden unterhalb des fertigen Erdbauniveaus erforderlich, ist eine Bautoleranz von plus/minus 0,2 Fuß in der Tiefe und plus/minus 6 Zoll (je Seite) in der Breite gegenüber den in den Plänen als Entfernungsgrenzen angegebenen Linien zulässig. 5. Grabenaushub: 5.1 Allgemeines A. Entwerfen, Bereitstellen und Warten von Abstützungen, Verkleidungen und Verstrebungen nach Bedarf, um die Seite der Ausgrabungen zu stützen und schädliche Setzungen und seitliche Bewegungen vorhandener Einrichtungen, angrenzender Grundstücke und abgeschlossener Arbeiten zu verhindern. 5.2 Grabenaushubplan A. Bereiten Sie einen Grabenaushubplan vor, der die folgenden Themen behandelt: 1. Einzelheiten zu Abstützungen, Abschrägungen oder anderen Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiter vor den Gefahren des einstürzenden Geländes. 2. Entwurfsannahmen und Berechnungen. 3. Methoden und Reihenfolge der Installation der Aushubsicherung. 4. Vorgeschlagene Standorte für die Lagerung des Aushubmaterials. 5. Mindestabstand von der Böschungskrone für Fahrzeuge und aufgehaldeten Aushub. 6. Voraussichtliche Schwierigkeiten und Lösungsvorschläge. B. Baugrubensicherung und -sicherung: Sorgen Sie bei Bedarf für Aushubunterstützung, um die Seiten der Aushubarbeiten zu stützen und schädliche Setzungen und seitliche Bewegungen vorhandener Einrichtungen, angrenzender Grundstücke und abgeschlossener Arbeiten zu verhindern. 5.3 Entfernen der Baugrubensicherung A. Entfernen Sie die Aushubstütze so, dass die Stütze beim Auffüllen des Aushubs erhalten bleibt oder Hohlräume durch Auffüllen verbleiben. B. Beginnen Sie nicht mit dem Entfernen der Aushubstützen, bis diese ohne Beschädigung bestehender Einrichtungen, abgeschlossener Arbeiten oder angrenzender Grundstücke entfernt werden können. 5.4 Gräben A. Stellen Sie für Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 Fuß ein angemessenes Sicherheitssystem bereit, das die Anforderungen der geltenden staatlichen und lokalen Bausicherheitsverordnungen sowie der Bundesanforderungen erfüllt. 6.0 Entwässerungssysteme A. Bereitstellung, Betrieb und Wartung eines Entwässerungssystems mit ausreichender Größe und Kapazität, um Aushubarbeiten und anschließende Bauarbeiten im Trockenen zu ermöglichen und den Grundwasserspiegel mindestens 1,5 Meter unter dem tiefsten Punkt des Aushubs abzusenken und zu halten. Der Aushub muss unabhängig von der Quelle und bis zur endgültigen Verfüllung stets wasserfrei gehalten werden. B. Entwässerungssysteme entwerfen und betreiben: 1. Um den Verlust von Kaffeesatz beim Ablassen des Wassers zu verhindern. 2. Um Setzungen oder Schäden an bestehenden Einrichtungen, abgeschlossenen Arbeiten oder angrenzenden Grundstücken zu vermeiden. 3. Um den artesischen Druck und die daraus resultierende Hebung der Aushubsohle zu verringern. C. Zusätzliche Gräben und Grubengruben sollten nur bei Bedarf angelegt werden, um Wasser aus lokalen Sickerstellen zu sammeln. Gräben und Baumstümpfe dürfen nicht als primäre Entwässerungsmethode verwendet werden. 6.1 Abwicklung A. Überwachung der Entwässerung – induzierte Setzung: An den vom INGENIEUR ausgewählten Standorten werden Markierungen zur Überwachung der Setzung errichtet. Die vertikale Bewegung jedes Setzungsmarkers im Verhältnis zu einem vom INGENIEUR ausgewählten entfernten Bezugspunkt wird in der vom AUFTRAGNEHMER festgelegten Häufigkeit im Entwässerungsplan überwacht. 6.2 Entsorgung des Wassers A. Holen Sie sich von den zuständigen Behörden eine Genehmigung zur Wasserentsorgung ein. B. Behandeln Sie das durch Entwässerungsvorgänge gesammelte Wasser vor der Einleitung gemäß den Vorschriften der Aufsichtsbehörden. C. Lassen Sie das Wasser gemäß den Anforderungen der Ableitungsgenehmigung ab und zwar auf eine Art und Weise, die weder Erosion noch Überschwemmungen verursacht oder anderweitig bestehende Einrichtungen, abgeschlossene Arbeiten oder angrenzendes Eigentum beschädigt. D. Entfernen Sie Feststoffe aus den Behandlungsanlagen und führen Sie bei Bedarf andere Wartungsarbeiten an den Behandlungsanlagen durch, um deren Effizienz aufrechtzuerhalten. 6.3 Schutz des Eigentums A. Bewerten Sie das Potenzial für durch Entwässerung verursachte Setzungen. Stellen Sie Geräte oder Systeme bereit und bedienen Sie diese, um Schäden an bestehenden Anlagen, bereits fertiggestellten Arbeiten und angrenzenden Grundstücken zu verhindern. Dies umfasst unter anderem Rückverpressbrunnen, Versickerungsgräben und Sperrwände. B. Sichern Sie bestehende Anlagen, bereits fertiggestellte Arbeiten und angrenzende Grundstücke, die durch Entwässerungsarbeiten setzungsgefährdet sind. Die Abstützung umfasst unter anderem Verstrebungen, Unterfangungen oder Verdichtungsmörtel. 7.0 Haldenlagerung von Aushubmaterial A. Aushubmaterial, das als Füllmaterial oder Verfüllmaterial verwendet werden kann, lagern, bis es benötigt wird. B. Bringen Sie Schilder an, die auf die geplante Verwendung des gelagerten Materials hinweisen. Bringen Sie Schilder an, die von allen Annäherungsrichtungen an jedes Lager lesbar sind. Die Schilder sollten deutlich beschriftet und für die Bediener der Geräte aus ihrer normalen Sitzposition lesbar sein. C. Beschränken Sie Lagerbestände auf die Bereiche, in denen Wegerechten und genehmigte Arbeitsgebiete vorhanden sind. Blockieren Sie keine Straßen oder Wege. D. Lagern Sie Aushubmaterial nicht neben Gräben und anderen Aushubarbeiten, es sei denn, die Seitenhänge und Stützsysteme für den Aushub sind für die Haldenlast ausgelegt, gebaut und instand gehalten. E. Lagern Sie Aushubmaterialien nicht in der Nähe von oder über bestehenden Anlagen, angrenzenden Grundstücken oder abgeschlossenen Arbeiten, wenn das Gewicht des gelagerten Materials zu übermäßigen Setzungen führen könnte. 7.1 Entsorgung von Abraum |
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