Teilnahme
TEILNAHME
Die Anwesenheitsregelungen der Stadt sind in der Arbeitsordnung geregelt. Bei Fragen zu dieser Arbeitsordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder rufen Sie die Personalabteilung an. Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Notfalls zu spät kommen oder der Arbeit fernbleiben, müssen Sie Ihren Vorgesetzten so schnell wie möglich anrufen, damit er oder sie Ihre Aufgaben übernehmen kann. Sofern Sie nicht innerhalb einer Stunde nach Arbeitsbeginn oder gemäß den Dienstordnungen anrufen, kann Ihnen für die Zeit Ihrer Abwesenheit unerlaubte Abwesenheit (AWOL) angelastet werden.
Wenn Sie ohne vorherige Absprache mehr als eine Stunde zu spät kommen, kann Ihnen neben der Heimweisung auch Abwesenheitsnot berechnet werden. Weitere Informationen zu den spezifischen Regeln bezüglich Abwesenheiten, der Meldung von Abwesenheiten, Ruhezeiten, der Nutzung von städtischem Eigentum, Werkzeugen und Uniformen erhalten Sie bei Ihrer Abteilung oder der Personalabteilung. Denken Sie daran, dass andere darauf zählen, dass Sie regelmäßig und pünktlich an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sollten unvorhersehbare Ereignisse zu Verspätungen oder Abwesenheiten führen, informieren Sie einfach Ihren Vorgesetzten!