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OFFENER AUFRUF FÜR KÜNSTLER

Derzeit gibt es keine aktiven Call to Artist-Initiativen für die Stadt Miami Beach. Bitte schauen Sie später noch einmal vorbei, um sich über zukünftige Möglichkeiten zu informieren. Sie können auch Updates zu allen aktiven Initiativen erhalten, indem Sie sich für unseren wöchentlichen „MB Arts & Culture Newsletter“ anmelden (siehe unten). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Tourismus- und Kulturabteilung unter 305.673.7577. Danke schön!

Einreichungen für temporäre Kunstausstellungen

Geplante temporäre Kunstausstellungen, die länger als vierzehn Tage dauern sollen, werden einem Überprüfungsprozess unterzogen, um sicherzustellen, dass ihre Annahme unparteiisch und fair erfolgt und das von der Stadtkommission von Miami Beach mit der AiPP-Verordnung etablierte Streben nach kultureller Exzellenz unterstützt. Die AiPP unterstützt den Prozess durch die Festlegung von Kriterien für die Bewertung temporärer Ausstellungsvorschläge und liefert der Stadt eine professionelle Einschätzung der Machbarkeit, des kulturellen Werts und der Eignung des Projekts für temporäre Ausstellungen.

Alle Einreichungen müssen den Anforderungen der folgenden Richtlinien der Stadt Miami Beach für temporäre Ausstellungen entsprechen: wie in Kapitel 82, Artikel VII, Abschnitte 1 bis 4, Abschnitte 82-501 bis 82-612, des Kodex der Stadt Miami Beach, Florida („Verordnung über Kunst im öffentlichen Raum“) kodifiziert

Ein erstes Designkonzept (IDC) muss zwei (2) Wochen vor der nächsten AiPP-Sitzung und vier (4) Monate vor dem geplanten Ausstellungstermin beim AiPP-Team eingereicht werden, damit es auf der nächsten AiPP-Sitzung vom Komitee besprochen und genehmigt werden kann. Andernfalls wird das IDC auf die Tagesordnung der Sitzung des Folgemonats gesetzt, sodass möglicherweise nicht genügend Zeit für die Prüfung vor den gewünschten Terminen für Installation und Ausstellung bleibt. Alle IDCs müssen alle in diesem Dokument geforderten Informationen enthalten, und alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Zehn Kopien des IDC und aller Anhänge sind einzureichen.

Das vorgeschlagene Designkonzept (PDC) muss Folgendes umfassen:

  • Zeichnungen, Fotos oder Renderings der vorgeschlagenen Arbeit (mindestens fünf (5) Bilder und höchstens fünf (5) Bilder erforderlich und muss mindestens eine Ansicht enthalten)
  • Künstler-Lebenslauf
  • Kurze Beschreibung der vorgeschlagenen Arbeit und der Projektabsicht
  • Vorgeschlagene Dauer – muss Daten und Zeitrahmen für Installation, Ausstellung und Deinstallation der Arbeit enthalten
  • Vorgeschlagener Standort
  • Vorgeschlagene Veranstaltungen und Programme, Daten und Zeiten
  • Vorgeschlagene Beschilderung

Alle Angebote müssen die Kosten für Design, Fertigung, Installation, Versicherung, Bürgschaft und Wartung enthalten, sofern zutreffend. Diese Kosten trägt ausschließlich der Veranstalter. Darüber hinaus trägt der Veranstalter alle ausstellungsbezogenen Kosten, einschließlich der Kosten für die strukturelle Unterstützung, Beleuchtung (falls erforderlich), aller elektrischen Komponenten, der Landschaftsgestaltung des geplanten öffentlichen Geländes sowie der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der zugewiesenen Fläche.

Falls erforderlich, sind Versorgungsanschlüsse, Standortänderungen, strukturelle Verstärkungen oder andere technische Anforderungen im Antrag zu beschreiben und anhand von Bauplänen und Spezifikationen zu erarbeiten. Der Veranstalter ist für die erforderlichen Architektur- und/oder Ingenieurpläne verantwortlich, die von einem zugelassenen Architekten und/oder Ingenieur erstellt und abgestempelt werden müssen. Alle Anträge müssen den Bauvorschriften von Südflorida und allen geltenden Bauvorschriften der Stadt Miami Beach entsprechen.

Für das Werk ist ein ausreichender Instandhaltungsfonds erforderlich, um den Zustand des Geländes und des Werks während der Dauer der öffentlichen Ausstellung zu erhalten, sofern die zuständige Stadtverwaltung nicht auf solche Gebühren verzichtet. Die Vorschläge enthalten eine detaillierte Auflistung aller voraussichtlichen Kosten des Werks. Faktoren wie Wert, Größe, Material, Standort und Vandalismusrisiko werden berücksichtigt, um zu bestimmen, ob die Instandhaltungsausstattung ausreicht, um die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung des Werks zu gewährleisten und sicherzustellen, dass das Werk in einem für den Veranstalter und die Stadt zufriedenstellenden Zustand und in hoher Qualität bleibt. Die Instandhaltung umfasst nicht nur die Pflege des Werks selbst, sondern gegebenenfalls auch des unmittelbar angrenzenden öffentlichen Eigentums, insbesondere wenn das Werk in einem Stadtpark aufgestellt wird.

Kriterien, die von AiPP bei der Prüfung temporärer Ausstellungen berücksichtigt werden müssen:

  • Ist das vorgeschlagene Werk ästhetisch oder konzeptionell wertvoll, von außergewöhnlicher Qualität und von dauerhaftem pädagogischem Wert?
  • Inwiefern ist das Werk mit der aktuellen Sammlung öffentlicher Kunstwerke der Stadt vereinbar oder inkompatibel?
  • Ist das Werk hinsichtlich Maßstab, Material, Form und Inhalt mit seiner Umgebung vereinbar?
  • Der soziale Kontext des Werks und die Art und Weise, wie es mit Menschen interagieren kann, müssen berücksichtigt werden.
  • Die Beziehung zwischen dem Werk und dem vorgeschlagenen Aufstellungsort muss im Hinblick auf die physische Dimension, die soziale Dynamik, den örtlichen architektonischen Charakter/die lokale Umgangssprache und den umgebenden städtischen Nachbarschaftskontext des Standorts (bestehend oder geplant) berücksichtigt werden.
  • Die folgenden Faktoren können ebenfalls berücksichtigt werden:
    • Sichtbarkeit und Zugänglichkeit
    • Der Standort ist hinsichtlich Sicherheit und Exposition für die Arbeit geeignet
    • Sicherheit und Verkehrsmuster (sowohl innen als auch außen)
    • Bedeutung und Beziehung zum vorgeschlagenen Standort
    • sozialer Kontext (beabsichtigte Verwendung des Werks, falls vorhanden)
    • Anlagen-/Bereichsnutzer o Landschaftsgestaltung und/oder Umweltbelange
    • vorhandene Kunstwerke in der Umgebung des vorgeschlagenen Standorts
    • Sicherheitsbedenken aufgrund von Vandalismus oder Unfällen

Zusätzlich zur AiPP-Prüfung, wie in diesen Richtlinien dargelegt, können Design, Platzierung und Installation temporärer Ausstellungen von Werken auf öffentlichem Grund und/oder in städtischen Einrichtungen auch einer administrativen Designprüfung unterliegen.

Ungeachtet der hierin dargelegten Kriterien obliegt die endgültige Entscheidung über die Annahme einer temporären Ausstellung von Werken zur Aufstellung auf öffentlichem Grund in der Stadt oder in öffentlichen Einrichtungen innerhalb der Stadt dem Stadtverwalter.

Mitglieder des AIPP-Komitees

  • Nick D'Annunzio, Vorsitzender

  • Steve Berke, stellvertretender Vorsitzender

  • Silvia Barisione

  • Direlia Lazo

  • Colette Mello

  • O. Gustavo Plascencia

  • Sara de los Reyes

Büroinformationen:

Lissette Garcia Arrogante
Direktor
LissetteArrogante@miamibeachfl.gov

Francys Vallecillo
Regieassistent
FrancysVallecillo@miamibeachfl.gov

Fernando Pestana
Manager für Verwaltungsdienste
FernandoPestana@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26727

Patricia Tielves
Mitarbeiter an der Rezeption
patriciatielves@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26596

Abteilung für besondere Veranstaltungen und Filme

Diana Bego
Koordinator für besondere Veranstaltungen
DianaBego@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26298

Aron Soriano
Feldmonitor
AronSoriano@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26982

Jared Balladarez
Büromitarbeiter
JaredBalladarez@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26385

Felicity Astete
Büromitarbeiter
felicityastete@miamibeachfl.gov
Durchwahl 27579

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