Gemäß der Stadtverordnung Nr. 2018-30552 ist der Begünstigte, sofern zutreffend, verpflichtet, dass 51% oder mehr seiner Vorstandsmitglieder das städtische Schulungsprogramm für Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Organisationen absolvieren. Die Teilnehmer müssen dieses Schulungsprogramm innerhalb der letzten drei Jahre vor Erhalt der städtischen Mittel gemäß dieser Vereinbarung absolviert haben. Eine Vorstandsschulung ist für Agenturen erforderlich, deren jährliches Betriebsbudget weniger als 145.500.000 TP25 Millionen beträgt und die von der Stadt mit 142.500.000 TP25 oder mehr gefördert werden. Vor der Auszahlung der ersten Zuschusszahlung an den Zuschussempfänger gemäß dieser Vereinbarung muss der Zuschussempfänger eine Kopie der Abschlussbescheinigung für jedes Vorstandsmitglied einreichen, das das Schulungsprogramm vor dem in Artikel I genannten Abgabetermin für den Vertrag abgeschlossen hat.
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