Schulung für Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Organisationen
Gemäß der Stadtverordnung Nr. 2018-30552 ist der Begünstigte, sofern zutreffend, verpflichtet, dass 51% oder mehr seiner Vorstandsmitglieder das städtische Schulungsprogramm für Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Organisationen absolvieren. Die Teilnehmer müssen dieses Schulungsprogramm innerhalb der letzten drei Jahre vor Erhalt der städtischen Mittel gemäß dieser Vereinbarung absolviert haben.