MARKENWERBUNG/ VORÜBERGEHENDE SAMPLING-GENEHMIGUNGEN
Richtlinien für Markenwerbung/befristete Sampling-Genehmigungen
Eine Genehmigung zur Markenwerbung/zeitweiligen Probenentnahme ermöglicht die mobile Verteilung von Markenartikeln oder interaktiven Diensten an die Öffentlichkeit durch ein fünfköpfiges Team oder die stationäre Verteilung (10x10 Pop-up-Bereich) ohne direkten oder indirekten kommerziellen Austausch auf öffentlichem Grund innerhalb der Gewerbegebiete, Mischnutzungszonen und Strandbereiche der Stadt.
Antragsteller, die eine Genehmigung zur Markenwerbung/zeitweiligen Verkostung von Warenproben beantragen möchten, müssen dem Tourismus- und Kulturamt der Stadt mindestens vierzehn (14) Werktage vor der betreffenden Aktivität die folgenden Informationen übermitteln:
- Online-Antrag auf Markenwerbung/befristete Sampling-Genehmigung.
- Fotos und/oder beschreibende Literatur aller zu vertreibenden Produkte oder Dienstleistungen.
- Eine Genehmigungsgebühr pro Aktivierung und Tag ist an die Stadt Miami Beach zu entrichten und spätestens vierzehn (14) Tage vor der jeweiligen Aktivität fällig. Ein einzelnes Team besteht aus maximal fünf (5) Personen, die dasselbe Produkt an dem in der Genehmigung angegebenen Ort (oder einem stationären Fahrzeug oder einem 10x10 großen Pop-up-Raum) verteilen.
- Diese Gebühr wird zurückerstattet, wenn die Genehmigung storniert oder verweigert wird. Eine ordnungsgemäße schriftliche Mitteilung an das Büro für besondere Veranstaltungen muss erfolgen.
- Bei einem Antrag weniger als 14 Tage vor der Aktivierung fällt eine Strafgebühr von 14 Tagen an. Auf die 14-Tage-Strafgebühr kann nicht verzichtet werden.
- Zur Gewährleistung der Einhaltung der Genehmigungen, zur Deckung möglicher Schäden an öffentlichem Eigentum, zur Deckung von Bußgeldern/Vorladungen und etwaiger Hygieneanforderungen wird eine rückzahlbare Kaution erhoben.
- Allgemeine Haftpflichtversicherung von mindestens einer (1) Million US-Dollar oder dem entsprechenden Wert, in der die Stadt Miami Beach als zusätzlicher Versicherter und Zertifikatsinhaber genannt wird, einschließlich der Adresse der Stadt, wie in den Versicherungsanforderungen auf Seite 15 aufgeführt. Das Zertifikat darf nicht älter als 90 Tage sein.
- Wenn der Genehmigungsinhaber sich innerhalb der gewerblichen und gemischt genutzten Zonen befindet, muss er für jedes gebrandete Fahrzeug oder jede stationäre Aktivierung eine Wegerechtsgenehmigung des öffentlichen Bauamts einholen, die ein (1) 10x10 großes gebrandetes Zelt, einen (1) 1,80 m langen Tisch, zwei (2) Stühle und zwei (2) Federbanner zulässt.
- Im Rahmen der Markenpromotion/zeitweiligen Sampling-Genehmigung ist bei stationärer Aktivierung eine Freigabe durch die umliegenden Betriebe erforderlich.
- Wenn sich der Genehmigungsinhaber im Strandbereich befindet, muss er die Genehmigung des Hochlandgrundstücks und/oder des Strandkonzessionärs einholen.
- Für die Nutzung der stationären Verteilung im Rahmen der temporären Probennahmeaktivierung können Parkplätze reserviert werden.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter muss während der Aktivierung eine Kopie der ausgestellten Genehmigung bei sich haben.
- Die Genehmigung gilt für die mobile Verteilung durch ein fünfköpfiges Team oder die stationäre Verteilung (Fahrzeug oder 10x10 Pop-up-Raum).
- Die Genehmigung ist nur für das/die Ausstellungsdatum(e) gültig.
- Die Genehmigung ist nur für die im Antrag angegebenen zugelassenen Produkte gültig.
- Der Genehmigungsinhaber ist allein für die umfassende Hygiene aller genutzten Bereiche und deren Umgebung verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass alle vom Genehmigungsinhaber, seinem Vertreter oder der Öffentlichkeit weggeworfenen Probennebenprodukte oder Literatur entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter dürfen im Rahmen der mobilen Verteilung keine Tische, Zelte, Stühle, Banner, Flaggen, Zäune, aufblasbaren Gegenstände, Schilder oder andere Elemente in öffentlichen Bereichen oder auf Wegerechten aufstellen.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter muss im Rahmen der stationären Verteilung die in Nummer acht (8) der oben aufgeführten Anforderungen aufgeführten zulässigen Gegenstände einhalten.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter dürfen zu keiner Zeit Plakate, Flyer, Aufkleber oder andere Elemente an Gebäuden, Bäumen, Lichtmasten, Zeitungsständern, Telefonzellen oder anderen öffentlichen Einrichtungen anbringen. Die persönliche Verteilung von Informationen unterliegt der städtischen Handzettelverordnung, wie sie in Artikel 3, Abschnitt 46 der Stadtverordnung festgelegt ist. Eine vorübergehende Mustergenehmigung ist für die Verteilung von Literatur, Zeitschriften oder anderen nicht produkt- oder dienstleistungsbezogenen Materialien nicht erforderlich, sofern diese keinen Tausch- oder Rücknahmewert haben.
- Genehmigungsinhaber dürfen keine Materialien aus fahrenden Fahrzeugen verteilen.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter dürfen keine Generatoren einsetzen, keine Steckdosen verwenden oder Leitungen über öffentliche Wege verlangen, installieren oder verlegen.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter muss auf Gehwegen jederzeit einen freien öffentlichen Zugang von mindestens fünf (5) Fuß gewährleisten.
- Der Genehmigungsinhaber oder seine Vertreter sind jederzeit an die Lärmschutzverordnungen des Miami-Dade County und der Stadt Miami Beach gebunden.
- Wenn der Genehmigungsinhaber Material in einem Bereich verteilen möchte, der für Konzessionen, Straßencafés, Veranstaltungen, Filmaufnahmen oder ähnliche Zwecke vertraglich vereinbart oder genehmigt ist, muss der Genehmigungsinhaber ein genehmigtes Unterschriftenformular der betroffenen Partei vorlegen.
- Liegt die Genehmigung innerhalb der Gewerbe- und Mischnutzungszonen, wird sie mit Bedacht und Rücksicht auf die umliegenden Unternehmen erteilt. Steht beispielsweise ein Genehmigungsantrag im Konflikt mit einem bestehenden Unternehmen gleicher Geschäftsart, empfiehlt die Stadt, die Aktivierung an einen alternativen Standort zu verlegen, der nicht mit dem betreffenden Unternehmen kollidiert.
- Der Genehmigungsinhaber oder sein Vertreter dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Eigentümers eines Straßencafés, Straßenrestaurants, Straßencafes oder anderen Lokals, das Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr serviert, in keiner Richtung Proben im Umkreis von zwanzig (20) Fuß vom äußeren Umkreis (wie im Lageplan angegeben, der der von der Stadt ausgestellten Genehmigung beigefügt ist) entnehmen.
Verstöße gegen die Bedingungen einer vorübergehenden Probenahmegenehmigung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen verbunden sein:
Folgendes:
- Widerruf der Genehmigung und Erlass einer fristlosen Unterlassungsverfügung.
- Der Verfall der gesamten oder teilweisen Kaution liegt im Ermessen des Stadtverwalters oder seines Beauftragten.
- Nachträgliche Verdoppelung der bisherigen Kaution für zukünftige Bewerbungen.
- Der Vertrieb des Produkts und/oder anderer Produkte des Mutterunternehmens wird bei zukünftigen Markenwerbungs-/befristeten Probengenehmigungen für einen vom Stadtverwalter oder seinem/ihrem Beauftragten festzulegenden Zeitraum untersagt.
- Bußgelder und weitere Strafen gemäß Artikel II, Abschnitt 12-5 (9) der Stadtverordnung.
Bitte sehen Sie sich das Anleitungsvideo unten an, in dem die Schritte zum Auffinden von Genehmigungen für besondere Veranstaltungen auf dem Civic Access Portal erläutert werden.
Büroinformationen:
Ansprechpartner der Abteilung Tourismus und Kultur:
Lissette Garcia Arrogante
Direktor
LissetteArrogante@miamibeachfl.gov
Francys Vallecillo
Regieassistent
FrancysVallecillo@miamibeachfl.gov
Fernando Pestana
Manager für Verwaltungsdienste
FernandoPestana@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26727
Patricia Tielves
Mitarbeiter an der Rezeption
patriciatielves@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26596
Abteilung für besondere Veranstaltungen und Filme
Diana Bego
Koordinator für besondere Veranstaltungen
DianaBego@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26298
Aron Soriano
Feldmonitor
AronSoriano@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26982
Jared Balladarez
Büromitarbeiter
JaredBalladarez@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26385
Felicity Astete
Büromitarbeiter
felicityastete@miamibeachfl.gov
Durchwahl 27579