Zusammenfassung der Vereinbarung über exklusive Ausschankrechte zwischen Pepsi und Red Bull
Pepsi wird der exklusive „Getränkelieferant“ und Getränkesponsor der Stadt und der von der Stadt betriebenen Einrichtungen sein und Red Bull wird der exklusive „Energy Drink“-Getränkelieferant und Energy Drink-Getränkesponsor der Stadt und der von der Stadt betriebenen Einrichtungen in den folgenden Kategorien sein: Gemeindezentren, Golfplätze, Parks und Freizeiteinrichtungen, Tenniszentren, Parkhäuser, Strandkonzessionen und interne städtische Abteilungen (zusammen die „Einrichtungen“) und umfasst die Nutzung der Wegerechte der Stadt in Verbindung mit von der Stadt gesponserten Veranstaltungen oder an Dritte ausgestellten Genehmigungen für besondere Veranstaltungen.
Der Begriff „Getränk“ oder „Getränke“ bezeichnet hier alle kohlensäurehaltigen und nicht kohlensäurehaltigen, alkoholfreien Getränke, unabhängig von der Art der Ausgabe.
Der Begriff „Energy Drink“ bezeichnet hier jedes Getränkeprodukt, das behauptet, die persönliche Energie, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit, die Ausdauer oder die Vitalität zu verbessern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Getränke (ob alkoholisch, nicht-alkoholisch, mit oder ohne Kohlensäure), unabhängig davon, ob sie trinkfertig/verzehrfertig, als Konzentrat, Pulver, gefroren, mit einem anderen Getränk gemischt oder in einem anderen Format vorliegen und unabhängig davon, ob das Produkt/Getränk am Tag des Inkrafttretens oder danach hergestellt, vertrieben, vermarktet, beworben oder verkauft wird.
Mit Ausnahme der zulässigen Ausnahmen (wie unten beschrieben) wird die Stadt alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass es sich bei den Produkten ausschließlich um Getränke ihrer jeweiligen Art handelt, die in den Einrichtungen oder in Verbindung mit ihnen verkauft, ausgegeben oder bereitgestellt oder in irgendeiner Weise beworben, ausgestellt, präsentiert oder gefördert werden, und zwar auf jegliche Art und Weise oder über jegliches Medium (einschließlich, aber nicht beschränkt auf digitale Medien, Printmedien, Rundfunk, Displays und Beschilderungen). Mit Ausnahme der zulässigen Ausnahmen wird die Stadt keine Getränke von „Wettbewerbsprodukten“ servieren, ausgeben, bereitstellen, bewerben, ausstellen oder fördern, wobei „Wettbewerbsprodukte“ alle Getränke mit Ausnahme der von Pepsi und Red Bull gelieferten Getränke bezeichnet.
Die Stadt darf selbst oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit Dritten (z. B. einer Sondergenehmigung für Veranstaltungen) heißen oder eisgekühlten Kaffee, heißen Kakao und heißen Tee vermarkten, verkaufen, servieren oder anderweitig bereitstellen. Pepsi bietet abgepackte Kaffee-, Kakao- und Teegetränke an. Ausgeschenkter heißer Kaffee oder eisgekühlter Kaffee, heißer Kakao und/oder heißer Tee fallen jedoch nicht unter die Exklusivrechte von Pepsi. Einrichtungen und Dritthersteller haben das Recht, in diesen Kategorien Konkurrenzprodukte zu beziehen.
1. Besondere Werbeveranstaltungen und Wohltätigkeitsveranstaltungen, die nicht unter die Exklusivitätsanforderungen fallen:
a. Der Begriff „Sonderwerbeveranstaltungen“ bezieht sich auf Veranstaltungen, die in einer Einrichtung stattfinden und von einem Hersteller, Händler oder Vermarkter von Konkurrenzprodukten im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung mit dem Eigentümer oder Betreiber der betreffenden Veranstaltung (ausgenommen die Stadt oder ihre verbundenen Unternehmen oder Vertreter) gesponsert werden und für die keine Sonderveranstaltungsgenehmigung erforderlich ist.
b. Der Begriff „Ausnahmen für besondere Werbeveranstaltungen“ bezieht sich auf die im Rahmen der Vereinbarung gewährten Ausnahmen, die jedes Jahr die Durchführung der folgenden besonderen Werbeveranstaltungen in den folgenden Einrichtungen ermöglichen:
i. Drei (3) Veranstaltungen im Miami Beach Golf Club für Pepsi und Red Bull.
ii. Drei (3) Veranstaltungen im Normandy Shores Golf Club für Pepsi und Red Bull.
iii. Vier (4) Veranstaltungen im Miami Beach Convention Center für Pepsi und drei (3) Veranstaltungen im Miami Beach Convention Center für Red Bull.
iv. Vier (4) zusätzliche spezielle Werbeveranstaltungen oder öffentliche Sonderveranstaltungen für Pepsi und drei (3) zusätzliche spezielle Werbeveranstaltungen oder öffentliche Sonderveranstaltungen für Red Bull.
c. Die Stadt wird Pepsi und Red Bull mindestens dreißig (30) Kalendertage im Voraus schriftlich über jede Veranstaltung informieren, die sie als besondere Werbeveranstaltung oder öffentliche Sonderveranstaltung ausweisen möchte.
d. Der private, persönliche Konsum von Wettbewerbsprodukten durch Sportler, Trainer, Musiker, Schauspieler, Komiker oder andere Persönlichkeiten aus der Unterhaltungsbranche, die in einer Einrichtung auftreten oder auftreten, ist gestattet und stellt keinen Verstoß gegen die Exklusivität dar. Die Stadt unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Konsum auf private Bereiche beschränkt bleibt oder dass der öffentliche Konsum des Wettbewerbsprodukts nicht durch die Außenseite des Getränkebehälters/Glases erkennbar ist.
2. Private Veranstaltungen: Bei einer privaten Veranstaltung in einer Einrichtung, die entweder durch die Anmietung der Einrichtung oder durch die Ausstellung einer von der Stadt genehmigten Sonderveranstaltungsgenehmigung erfolgt und die für die breite Öffentlichkeit weder kostenlos noch über eine gekaufte Eintrittskarte zugänglich ist, ist die Verteilung oder Verkostung von Konkurrenzprodukten gestattet, vorausgesetzt, dass Pepsi- und Red Bull-Produkte weiterhin die einzigen von der Stadt oder in der Einrichtung verkauften Getränke bleiben, einschließlich der damit verbundenen Konzessionsgeschäfte in der Einrichtung.Â
3. Wohltätigkeitsveranstaltungen: Bei Wohltätigkeitsveranstaltungen (Veranstaltungen, die von gemeinnützigen Organisationen mit gültiger Steuerbefreiung durch die IRS durchgeführt werden) in einer Einrichtung oder bei von der Stadt genehmigten Sonderveranstaltungen ist die Verteilung oder Verkostung von Konkurrenzprodukten gestattet, vorausgesetzt, dass Pepsi- und Red Bull-Produkte weiterhin die einzigen von der Stadt oder in der Einrichtung verkauften Getränke bleiben, einschließlich der damit verbundenen Konzessionsgeschäfte in der Einrichtung.
Büroinformationen:
Lissette Garcia Arrogante
Direktor
LissetteArrogante@miamibeachfl.gov
Francys Vallecillo
Regieassistent
FrancysVallecillo@miamibeachfl.gov
Fernando Pestana
Manager für Verwaltungsdienste
FernandoPestana@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26727
Patricia Tielves
Mitarbeiter an der Rezeption
patriciatielves@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26596
Abteilung für besondere Veranstaltungen und Filme
Diana Bego
Koordinator für besondere Veranstaltungen
DianaBego@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26298
Aron Soriano
Feldmonitor
AronSoriano@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26982
Jared Balladarez
Büromitarbeiter
JaredBalladarez@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26385
Felicity Astete
Büromitarbeiter
felicityastete@miamibeachfl.gov
Durchwahl 27579