Genehmigungsbedingungen für besondere Veranstaltungen zum Schutz der Meeresschildkröten
Zum Schutz der Meeresschildkröten während ihrer Brutzeit gelten folgende Bedingungen: Die Brutzeit dauert vom 1. März bis 31. Oktober in den Counties Brevard, Indian River, St. Lucie, Martin, Palm Beach und Broward und vom 1. Mai bis 31. Oktober in allen anderen Küstencounties Floridas.
Alle Bauten, die im Nistgebiet von Meeresschildkröten errichtet und über Nacht draußen gelassen werden sollen, müssen einen vertikalen Abstand von drei Fuß (3 Fuß) unter sich und mindestens sieben Fuß (7 Fuß) horizontalen Abstand zwischen den Stützen am Strand aufweisen und so weit wie möglich landeinwärts liegen. Bauten oder Materialien, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen täglich bis Sonnenuntergang entfernt werden. Die gesamte Aufstellung und Lagerung von Veranstaltungsausrüstung und -materialien muss außerhalb des Strandes erfolgen.
Der Einsatz schwerer Geräte ist verboten, Die Nutzung von Straßenfahrzeugen zum Transport von Veranstaltungsausrüstung ist verboten, außer an Stränden, an denen das Fahren auf öffentlichen Stränden gemäß lokaler Verordnung erlaubt ist. Ein leichtes ATV-ähnliches Fahrzeug mit einem Reifendruck von höchstens 10 psi (10 psi) darf für den Transport von Ausrüstung verwendet werden, sofern dies gemäß lokaler Verordnung zulässig ist. Die Nutzung von Fahrzeugen ist auf ein Minimum zu beschränken und auf den Auf- und Abbau der Veranstaltung zu beschränken.
a) Alle Nistuntersuchungen müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über eine gültige Meeresschildkröten-Erlaubnis der Florida Fish and Wildlife Conservation Commission (FWC) gemäß Florida Administrative Code Rule 68E-1 verfügen. Das Aufstellen von Materialien oder Geräten am Strand ist erst nach Rücksprache mit dem Inhaber der Meeresschildkröten-Erlaubnis gestattet.
b) Der Genehmigungsinhaber ist dafür verantwortlich, dass das Projektgebiet und die Zugangsbereiche täglich auf Nistaktivitäten von Meeresschildkröten untersucht und alle im Projektgebiet vorhandenen Nester zum Schutz markiert werden. Der Genehmigungsinhaber muss einen Genehmigungsinhaber für Meeresschildkröten, der gemäß 68E-1, FAC, durch eine gültige Genehmigung der FWC zur Durchführung von Strandaktivitäten berechtigt ist, mit der Durchführung aller Nistuntersuchungen und Nestschutzarbeiten beauftragen. Er muss dem Genehmigungsinhaber für Meeresschildkröten, der sich bereit erklärt hat, die Nestmarkierung für diese Aktivität durchzuführen, die folgenden Anforderungen mitteilen.
c) Während der Brutzeit der Meeresschildkröten sind täglich zwischen Sonnenaufgang und 9 Uhr morgens Nestuntersuchungen durchzuführen. Vor Abschluss der notwendigen Nestuntersuchungen und Schutzmaßnahmen dürfen an keinem Ort Aktivitäten stattfinden.
d) Im Veranstaltungsbereich abgelegte Nester müssen markiert und an Ort und Stelle belassen werden, sofern natürliche Faktoren den Erfolg des Nestbaus nicht gefährden. Alle im Veranstaltungsbereich zurückgelassenen Nester müssen deutlich gekennzeichnet sein. Ein Kreis mit einem Radius von zehn (10) Fuß, zentriert auf dem Gelege, ist mit einem Pfahl und einem Vermessungsband oder einer Schnur zu markieren. Aktivitäten innerhalb dieses Kreises sind nicht gestattet, ebenso wenig wie Aktivitäten in der Umgebung, die den Bereich innerhalb des abgesteckten Kreises direkt oder indirekt stören könnten. Während der Brutzeit der Meeresschildkröten (1. Juli – 31. Oktober) dürfen keine Strukturen oder Materialien, die das Wachstum der Schildkrötenjungen behindern könnten, über Nacht seewärts eines Nestes verbleiben.
KEINE BELEUCHTUNG im Zusammenhang mit der Veranstaltung ist nach 21:00 Uhr während der Marine erlaubt
Brutzeit der Schildkröten.
Es darf KEIN WASSER von der Struktur oder dem Veranstaltungsbereich auf den Strand laufen.
wo es benachbarte Meeresschildkrötennester beeinträchtigen könnte.
Der Inhaber der Meeresschildkröten-Erlaubnis wird unverzüglich benachrichtigt, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Innerhalb von 24 Stunden nach einem solchen Vorfall ist ein Bericht über den Vorfall an die FWC Imperiled Species Management Section zu senden. MarineTurtle@myfwc.com.
Landwärts der mittleren Hochwasserlinie ist keine Sandausgrabung gestattet. Alle vorübergehenden kleineren Störungen im Sand (einschließlich Furchen, Vertiefungen, Löcher oder Hügel) müssen jeden Abend mit Handwerkzeugen aufgefüllt und glatt geharkt werden.
Büroinformationen:
Lissette Garcia Arrogante
Direktor
LissetteArrogante@miamibeachfl.gov
Francys Vallecillo
Regieassistent
FrancysVallecillo@miamibeachfl.gov
Fernando Pestana
Manager für Verwaltungsdienste
FernandoPestana@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26727
Patricia Tielves
Mitarbeiter an der Rezeption
patriciatielves@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26596
Abteilung für besondere Veranstaltungen und Filme
Diana Bego
Koordinator für besondere Veranstaltungen
DianaBego@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26298
Aron Soriano
Feldmonitor
AronSoriano@miamibeachfl.gov
Durchwahl: 26982
Jared Balladarez
Büromitarbeiter
JaredBalladarez@miamibeachfl.gov
Durchwahl 26385
Felicity Astete
Büromitarbeiter
felicityastete@miamibeachfl.gov
Durchwahl 27579