OIG-Berichte

Wenn ein OIG-Bericht eine Feststellung oder Empfehlung bezüglich einer Person oder eines Unternehmens enthält, über die/das berichtet wird, erhält die betroffene Person eine vorläufige Kopie und hat dreißig (30) Arbeitstage Zeit, eine schriftliche Erklärung oder Gegendarstellung einzureichen, bevor der Bericht fertiggestellt wird.

Das OIG ist nicht befugt, Änderungen an den Richtlinien, Verfahren oder Aktivitäten der Stadt anzuordnen oder anzuordnen, es kann jedoch von einem Beamten oder einem Mitarbeiter einer Stadtabteilung einen Folgebericht über die als Reaktion auf seine Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen verlangen.

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