- Ein Antrag ist zu richten an Bürger-Self-Service (CSS) Portal.
- Ein (1) Satz Pläne und zugehörige Dokumente. Wir akzeptieren nur Online-Einreichungen. Die Zeichnungen müssen folgende Informationen enthalten:
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- Fluchtwege
Standorte der Haupteingänge und -ausgänge, Anzahl der Ausgänge, Richtung der Ausgänge, Anordnung der Ausgänge.
- Möbelanordnung
Die maßstabsgetreue Zeichnung der Möbelaufteilung muss die Anordnung aller Möbel und Geräte zeigen.
Alle Gänge zwischen Tischen, Sitzgelegenheiten und Theke müssen angezeigt werden (einschließlich Anforderungen an die Barrierefreiheit). (Siehe NFPA 101, Kapitel 12.2.5.8.3.) NFPA 101, Kapitel 12.2.5.8.3.)
Bitte beachten Sie, dass die Pläne für die Aufstellung der Möbel im Maßstab 1/4", 1/8" bzw. 3/16" = 1' gezeichnet werden müssen.
Notiz: Die erforderlichen Zeichnungen für den Bewohnerinhalt, der Antrag und die Gebühr müssen bei der Abschnitt „Behördenkonformität“ der Baubehörde zweiundsiebzig (72) Stunden vor der Anfrage zur Durchführung einer Inspektion.
Beachten Sie auch, dass, wenn der Raum geändert wurde (umgestaltet) oder ein Mieterwechsel stattgefunden hat, muss vor der Ausstellung des Mieterinhalts eine Bescheinigung über die Bewohnbarkeit und Fertigstellung genehmigt werden.