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Disziplinarmaßnahmen und Einsprüche

Disziplinarmaßnahmen und Berufungsverfahren

Mitarbeiter der Tarifeinheiten AFSCME, CWA, FOP, GSA und IAFF mit regulärem Status können im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen Disziplinarmaßnahmen Einspruch einlegen. Wir empfehlen Ihnen, vor Einreichung einer Beschwerde Ihren Tarifvertrag zu prüfen, um sich mit dem Verfahren und den Fristen vertraut zu machen. Beschwerdeformulare finden Sie im Fish Tank im Bereich „Arbeitsbeziehungen“ der Personalabteilung.

Mitarbeiter der Lohngruppe „Sonstige“ mit regulärem Dienststatus können innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Zustellung der Disziplinarmaßnahme schriftlich beim Personalrat Einspruch gegen Disziplinarmaßnahmen einlegen. Mitarbeiter, die ihre Arbeit gut erledigen und sich sowohl im Beruf als auch privat ehrenhaft verhalten, müssen sich kaum um Disziplinarmaßnahmen sorgen. Die folgende Liste enthält häufige, aber nicht alle Gründe für Disziplinarmaßnahmen, darunter Entlassung, Degradierung oder Suspendierung.

  • Verurteilung wegen einer schweren Straftat
  • Unwürdiges Verhalten eines Stadtangestellten während der Dienstzeit oder außerhalb der Dienstzeit
  • Gehorsamsverweigerung oder Verstoß gegen behördliche Anordnungen oder Vorschriften
  • Alkoholkonsum oder der Einfluss von Rauschmitteln oder Betäubungsmitteln während der Dienstzeit oder beim Tragen einer von der Stadt gestellten Uniform, egal ob im Dienst oder außerhalb des Dienstes
  • Besitz, Konsum, Abgabe oder Verkauf illegaler Drogen oder kontrollierter Substanzen, die nicht von einem zugelassenen Arzt verschrieben wurden, unabhängig davon, ob sie im Dienst oder außerhalb des Dienstes sind
  • Konsum oder Besitz von Alkohol während der Dienstzeit
  • Beleidigendes und/oder schändliches Verhalten oder Sprache
  • Fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung, Verschwendung oder Diebstahl von städtischem Eigentum
  • Inkompetenz oder Ineffizienz
  • Regelmäßiges Zuspätkommen oder Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder unerlaubte Abwesenheit
  • Nutzung politischen Einflusses zur Sicherung von Beförderungen, Beurlaubungen, Versetzungen oder Klassenwechseln, der Bezahlung oder der Art der Arbeit
  • Verstoß gegen die Personalordnung, die Arbeitsordnung oder die Abteilungsordnung
  • Falsche Angaben im Bewerbungsformular oder in den entsprechenden Unterlagen vor der Einstellung; Fälschung von Arbeitszeitnachweisen oder Tagesberichtsprotokollen
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