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Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung

EINREICHUNG EINER DISKRIMINIERUNGSBESCHWERDE

Alle Bürger, Mitarbeiter und Bewerber, die glauben, bei der Geschäftsabwicklung mit der Stadt, bei der Bewerbung, im Job oder in den Arbeitsbedingungen aufgrund von Rasse, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder anderen nicht arbeitsbezogenen geschützten Merkmalen diskriminiert worden zu sein, können Beschwerde bei der Abteilung für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen der Personalabteilung einreichen. Jeder Mitarbeiter, der von illegalem diskriminierendem Verhalten erfährt, ist verpflichtet, dies der Abteilung für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen unter der Telefonnummer 305.673.7524 zu melden.
Die Personalabteilung untersucht und prüft Beschwerden, stellt fest, ob ein Fall illegaler Diskriminierung vorliegt, und empfiehlt dem Stadtverwalter oder einem Beauftragten entsprechende Maßnahmen. Beschwert sich ein Mitarbeiter über illegales diskriminierendes Verhalten und verlangt, dass nichts gesagt oder getan wird, weist der Manager oder Vorgesetzte den Mitarbeiter darauf hin, dass er die Beschwerde entweder der Vorgesetztenstelle oder der Personalabteilung melden muss. Beschwerden sind möglichst vertraulich zu behandeln, dürfen jedoch nicht vor den Personen geheim gehalten werden, die in der Lage sind, den Fall zu untersuchen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Führungskräfte und Vorgesetzte sind für die unverzügliche Umsetzung notwendiger präventiver, korrigierender und positiver Maßnahmen verantwortlich. Mitarbeiter in Führungspositionen sind verpflichtet, keine nachteiligen Maßnahmen gegen den Beschwerdeführer oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die von einer Partei als Vergeltungsmaßnahme wahrgenommen werden könnten.
VERFAHREN:

  • Ein Beschwerdeführer (Mitglied der Öffentlichkeit, Mitarbeiter oder Bewerber) sollte sich an die Abteilung für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen, seinen Manager oder Vorgesetzten wenden und die Art seines Anspruchs darlegen.
  • Wenn die Beschwerde direkt beim Abteilungsleiter eingereicht wird, hat der Manager oder Vorgesetzte 10 Arbeitstage Zeit, die Beschwerde innerhalb der Abteilung zu lösen und die Art der Beschwerde sowie die anschließenden Maßnahmen der Abteilung für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen zu melden.
  • Die Sachverhaltsermittlungen der Abteilung für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen werden zügig abgeschlossen. Der Abteilungsleiter oder sein Beauftragter wird offiziell über die Art der Beschwerde und den Ablauf der Sachverhaltsermittlung informiert. Der Abteilungsleiter, sein Stellvertreter oder sein Bereichsleiter nimmt an der Untersuchung teil, sofern er/sie nicht Gegenstand der Beschwerde ist.
  • Das Untersuchungsverfahren soll zu der Feststellung führen, ob ein begründeter Verdacht auf eine rechtswidrige Diskriminierung besteht oder nicht. Allen Beteiligten wird die Möglichkeit einer informellen Schlichtung eingeräumt.
  • Der Leiter der Personalabteilung übermittelt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen an den zuständigen Abteilungsleiter oder stellvertretenden Stadtdirektor, wenn der Abteilungsleiter Gegenstand der Beschwerde ist.
  • Wenn die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit aller Parteien gelöst werden kann, müssen der Personalleiter und/oder der stellvertretende Leiter den Rat der entsprechenden stellvertretenden Stadtdirektoren und des Stadtdirektors einholen.
  • Der Beschwerdeführer wird schriftlich über das Ergebnis der Untersuchung informiert und zu einem Treffen mit dem Team für Arbeitnehmer- und Arbeitsbeziehungen eingeladen, um den Inhalt der Akte zu prüfen und zu besprechen.
  • Obwohl die Stadt Miami Beach sich verpflichtet hat, Beschwerden über illegale Diskriminierung intern zu klären, ist es unrealistisch zu erwarten, dass jeder Beschwerdeführer mit der Untersuchung und Lösung der Angelegenheit zufrieden sein wird. Daher werden alle Beschwerdeführer in solchen Fällen über ihr Recht informiert, eine Beschwerde bei einer externen Stelle einzureichen.
  • Unter keinen Umständen dürfen die Beschwerde- und Ermittlungsakte Teil der Personalakte eines Mitarbeiters, der offiziellen Personalakte oder einer anderen Akte werden, die von der Abteilung, dem Bereich oder dem Vorgesetzten geführt wird.
  • Anmerkungen zur Beschwerde werden bei der Leistungsbeurteilung des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt.

Der Beschwerdeführer erhält die folgenden Informationen schriftlich und eine Kopie dieser Mitteilung wird der Ermittlungsakte beigefügt.

Amt für Menschenrechte und faire Beschäftigungspraktiken des Miami-Dade County
111 NW 1 Street, 22. Stock
Miami, FL 33128
Telefon: 305.375.2784
Fax: 305.375.2114

E-Mail: OFEP@miamidade.gov
www.miamidade.gov/humanrights

Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz
2 Biscayne Boulevard, Suite 2700
Miami, FL 33131
Telefon: 786.648.5790
Florida-Kommission für menschliche Beziehungen
2009 Apalachee Parkway, Suite 100
Tallahassee, FL 32301
Telefon: 850.488.7082

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