ADA-Beschwerdeverfahren
POLITIK
Dieses Beschwerdeverfahren wurde eingerichtet, um den Anforderungen des Americans with Disabilities Act (Amerikaner mit Behinderungen) gerecht zu werden. Es steht jedem zur Verfügung, der eine Beschwerde über Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Beschäftigungspraktiken und -richtlinien oder bei der Bereitstellung von Dienstleistungen, Aktivitäten, Programmen oder Leistungen durch die Stadt Miami Beach einreichen möchte. Die Beschwerde sollte schriftlich erfolgen und Informationen über die wahrgenommene Diskriminierung sowie Name, Adresse, Telefonnummer und Klassifizierung des Beschwerdeführers enthalten. Sie sollte außerdem Ort, Datum und eine umfassende Beschreibung des Problems enthalten. Auf Anfrage werden alternative Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Die schriftliche Beschwerde sollte vom Beschwerdeführer oder seinem Beauftragten so schnell wie möglich, spätestens jedoch 60 Werktage nach dem mutmaßlichen Verstoß, eingereicht werden. Beschwerden werden nach Möglichkeit vertraulich behandelt, dürfen jedoch nicht den Personen vorenthalten werden, die den Vorfall untersuchen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen können.
Mitarbeiter in Führungspositionen sind verpflichtet, jegliche disziplinarische Maßnahmen gegen Beschwerdeführer zu unterlassen und keine Maßnahmen zu ergreifen, die von Dritten als Vergeltungsmaßnahme aufgefasst werden könnten. Die Personalabteilung untersucht und prüft Beschwerden, stellt fest, ob ein Fall von Diskriminierung vorliegt, und empfiehlt dem Stadtmanager oder dessen Beauftragten geeignete Maßnahmen. Führungskräfte und Vorgesetzte sind für die unverzügliche Bearbeitung und Umsetzung notwendiger präventiver, korrigierender und positiver Maßnahmen verantwortlich.
Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen den ADA richten Sie bitte an:
Valeria Mejia, ADA-Managerin
Öffentliche Bauingenieurwesen
1700 Convention Center Drive
Miami Beach, FL 33139
305-673-7000 x22988
Innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Beschwerde wird sich die ADA-Koordinatorin, Valeria Mejia, mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen, um die Beschwerde und mögliche Lösungsansätze zu besprechen. Innerhalb von 15 Werktagen nach diesem Gespräch wird Frau Mejia schriftlich antworten und, falls erforderlich, in einem für den Beschwerdeführer zugänglichen Format, wie z. B. Großdruck, Braille oder als Audioaufnahme. Die Antwort wird die Position der Stadt Miami Beach erläutern und Optionen für eine sachliche Beilegung der Beschwerde aufzeigen.
Wenn die Antwort von Frau Mejia das Problem nicht zufriedenstellend löst, kann der Beschwerdeführer oder sein Beauftragter innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Antwort beim Leiter der Personalabteilung und beim stellvertretenden Direktor Berufung einlegen.
Der Personalleiter übermittelt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen an den zuständigen Abteilungsleiter oder, falls der Abteilungsleiter Gegenstand der Beschwerde ist, an den stellvertretenden Stadtmanager. Kann die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten beigelegt werden, holen der Personalleiter, der stellvertretende Abteilungsleiter und der zuständige Abteilungsleiter Rat beim zuständigen stellvertretenden Stadtmanager und Stadtmanager ein.
Innerhalb von 15 Werktagen nach dem Treffen antwortet der Personalleiter schriftlich und gegebenenfalls in einem für den Beschwerdeführer verständlichen Format mit einer abschließenden Lösung der Beschwerde. Alle schriftlichen Beschwerden und zugehörigen Dokumente werden vom ADA-Koordinator der Stadt Miami Beach mindestens drei Jahre lang aufbewahrt.
Obwohl die Stadt Miami Beach sich verpflichtet hat, Beschwerden über illegale Diskriminierung intern zu klären, ist es unrealistisch zu erwarten, dass jeder Beschwerdeführer mit der Untersuchung und Lösung der Angelegenheit zufrieden sein wird. Daher werden alle Beschwerdeführer in solchen Fällen über ihr Recht informiert, eine Beschwerde bei einer externen Stelle einzureichen.
Die Beschwerde und die Ermittlungsakte dürfen unter keinen Umständen Bestandteil der Personalakte, der offiziellen Personalakte oder einer anderen von der Abteilung, dem Bereich oder dem Vorgesetzten geführten Akte werden. Kommentare zur Beschwerde dürfen nicht in die Leistungsbeurteilung des Beschwerdeführers einfließen.
Der Beschwerdeführer erhält die folgenden Informationen schriftlich und eine Kopie dieser Mitteilung wird der Ermittlungsakte beigefügt.
Amt für Menschenrechte und faire Beschäftigungspraktiken des Miami-Dade County
111 NW 1 Street, 22. Stock
Miami, FL 33128
Telefon: 305.375.2784
Fax: 305.375.2114
E-Mail: OFEP@miamidade.gov
Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz
2 Biscayne Boulevard, Suite 2700
Miami, FL 33131
Telefon: 786.648.5790
Florida-Kommission für menschliche Beziehungen
2009 Apalachee Parkway, Suite 100
Tallahassee, FL 32301
Telefon: 850.488.7082