Aufklärungsprogramm zur Drogenfreiheit
Die Stadt verpflichtet sich, Mitarbeitern, Besuchern und der Öffentlichkeit eine sichere Umgebung zu bieten. Sie legt außerdem Wert auf den Schutz städtischen Eigentums und die Vermeidung von Einflüssen am Arbeitsplatz, die sich nachteilig auf Sicherheit und Arbeitsleistung auswirken. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Bestimmungen des städtischen Drogenaufklärungsprogramms. Diese dient dazu, den Mitarbeitern das Programm und die Folgen einer Nichteinhaltung umfassend zu vermitteln. Die Stadt beabsichtigt nicht, die Privatsphäre von Einzelpersonen unnötig zu verletzen.
Ziel ist es lediglich, die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und potenziell gefährliche und/oder unsichere Situationen zu verhindern, die die Arbeitsleistung und Sicherheit beeinträchtigen oder die Sicherheit anderer Mitarbeiter, der Öffentlichkeit oder des städtischen Eigentums gefährden könnten. Wir sind uns bewusst, dass Drogen- oder Alkoholmissbrauch ein ernstes medizinisches Problem darstellen kann und unterstützen in manchen Fällen fundierte Behandlungsmaßnahmen. Bei Fragen zu einem Teil des Programms wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung.
- Die Beteiligung von Mitarbeitern am Verkauf, Kauf, Transfer, der Herstellung, dem Gebrauch oder dem Besitz illegaler Drogen, Betäubungsmittel oder anderer rechtswidriger Substanzen und Materialien auf dem Gelände oder bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit für die Stadt ist gesetzlich sowie durch die Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Drogenmissbrauch verboten.
- Gemäß dem Drug-Free Workplace Act von 1988 muss jeder Mitarbeiter, der für die Stadt arbeitet, als Einstellungsbedingung jede strafrechtliche Verurteilung wegen drogenbedingter Aktivitäten am Arbeitsplatz oder während der Ausübung von Diensten der Stadt der Personalabteilung melden. Diese Meldung muss innerhalb von fünf Tagen nach der Verurteilung erfolgen.
- Unter dem Stadtgelände sind sämtliche Grundstücke, Immobilien, Gebäude, Bauwerke, Anlagen, Boote, Flugzeuge und Fahrzeuge zu verstehen, die Eigentum der Stadt sind oder von ihr geleast werden oder anderweitig zur Ausübung ihrer Geschäfte genutzt werden.
- Die Stadt erkennt Drogen- und Alkoholmissbrauch als ernstes Problem an und unterstützt wirksame Behandlungsmaßnahmen. Mitarbeiter mit Drogen- oder Alkoholproblemen können sich an das städtische Mitarbeiterhilfsprogramm (EAP) wenden. Wenn sich ein Mitarbeiter freiwillig an den EAP-Koordinator wendet, werden alle Informationen über den Zustand des Mitarbeiters vom Koordinator nicht weitergegeben und bleiben vertraulich. Die Verfügbarkeit von Unterstützung darf jedoch nicht als Billigung jeglicher Form von Substanzmissbrauch oder als Verzicht der Stadt auf ihr Recht verstanden werden, Disziplin und ein sicheres Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten oder auf unzureichende Arbeitsleistungen oder andere Probleme, die durch Substanzmissbrauch entstehen können, zu reagieren. Mitarbeiter können sich unter der Telefonnummer 877.622.4327 an die Cigna-Mitarbeiterhilfe wenden, um einen Termin mit einem Mitarbeiterhilfskoordinator zu vereinbaren.
- Wenn ein Mitarbeiter gegen das DRUG-FREE AWARENESS PROGRAM verstößt, muss er mit entsprechenden Disziplinarmaßnahmen rechnen, darunter die Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Stadt und eine mögliche Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden.