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Diversity Management Bewusstsein für sexuelle Belästigung

POLITIK
Die Stadt Miami Beach verfolgt das Ziel, allen Menschen gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Familienstand, Familienstand oder sexueller Orientierung. Im Rahmen ihrer kontinuierlichen Diversity-Management-Bemühungen und im Einklang mit den Richtlinien der Equal Employment Opportunity Commission zur Bekämpfung sexueller Diskriminierung unterstützt die Stadt Miami Beach uneingeschränkt Gesetze zum Schutz und zur Wahrung der Rechte und Chancen aller Menschen, eine Beschäftigung ohne sexuelle Belästigung zu suchen, zu erhalten und zu behalten. Die Stadt Miami Beach verfolgt das Ziel, ein Umfeld ohne sexuelle Belästigung zu schaffen.

Bewusstsein für sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung stellt einen Verstoß gegen Titel VII des Civil Rights Act von 1964 dar. Daher verpflichtet sich jeder Mitarbeiter der Stadt Miami Beach, ob männlich oder weiblich, als Einstellungsbedingung und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Stadt, die von der Stadt verabschiedete Belästigungsrichtlinie einzuhalten und zu bestätigen und erklärt sich damit einverstanden, keine unerwünschten sexuellen Annäherungen oder Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten oder sonstiges verbales oder körperliches Verhalten sexueller Natur zur Einstellungsbedingung eines Mitarbeiters zu machen, keine Einstellungsentscheidungen auf Grundlage der Duldung oder Ablehnung eines solchen Verhaltens zu treffen und durch ein derartiges Verhalten kein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Definitionen
Sexuelle Belästigung bezeichnet Verhalten, das persönlich beleidigend ist, die Rechte anderer missachtet, die Arbeitsmoral mindert und somit die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Sexuelle Belästigung kann offen oder subtil sein. Definitionsgemäß ist sexuelle Belästigung für den Betroffenen beleidigend und erniedrigend und kann am Arbeitsplatz nicht toleriert werden. Opfer sexueller Belästigung muss nicht die belästigte Person sein; dazu gehört jede Person, die von dem beleidigenden Verhalten betroffen ist. Sexuelle Belästigung ist unerwünschtes Verhalten sexueller Natur und kann aus sexuellen Annäherungen, Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten und anderen verbalen oder körperlichen Verhaltensweisen bestehen. Verhalten kann sexuelle Belästigung darstellen, wenn es explizit oder implizit die Beschäftigung einer Person beeinträchtigt, deren Arbeitsleistung unangemessen beeinträchtigt oder ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeitsumfeld schafft. Der Vorgesetzte des Opfers, ein Vertreter des Arbeitgebers, ein Vorgesetzter in einem anderen Bereich, ein Kollege oder eine nicht im Unternehmen beschäftigte Person können sexuelle Belästigung darstellen.

In jedem Fall entscheidet das Opfer, ob das Verhalten erwünscht oder unerwünscht ist. Entscheidend sind die Auswirkungen des Verhaltens auf das Opfer, nicht die Absicht des Täters. Alle Beschwerden, die bei der Abteilung für Arbeits- und Arbeitnehmerbeziehungen der Personalabteilung eingereicht werden, werden ernst genommen. Jeder Fall wird auf seine Berechtigung geprüft und nach seiner Berechtigung untersucht. Das Geschlecht des Beschwerdeführers spielt für die Beschwerde keine Rolle. Mit dem technologischen Fortschritt umfasst sexuelle Belästigung nun „Textuelle Belästigung“, das Versenden von beleidigenden oder anderen unangemessenen Nachrichten per SMS und „Sexting“, Dazu gehört das Senden sexuell eindeutiger Nachrichten und auch, jedoch nicht ausschließlich, das Senden von Fotos oder anderen pornografischen Materialien und Witzen.

Sexuelle Belästigung kann verschiedene Formen annehmen, darunter:

  • Verbal:  Anspielungen, anzügliche Kommentare, Witze sexueller Natur, sexuelle Annäherungen, Drohungen.
  • Nonverbal: Sexuell anzügliche Gegenstände oder Bilder, bildhafte Kommentare, anzügliche oder beleidigende Geräusche, lüsterne Blicke, Pfeifen, obszöne Gesten.
  • Physisch:   Unerwünschter Körperkontakt, einschließlich Berühren, Kneifen, Streichen des Körpers, sexueller Übergriff.

Jede Führungskraft, einschließlich der direkten Vorgesetzten, ist für ein Arbeitsumfeld ohne sexuelle Belästigung verantwortlich. Zu dieser Verantwortung gehört unter anderem, die ihr unterstellten Mitarbeiter an die städtischen Richtlinien gegen sexuelle Belästigung zu erinnern. Erhält ein Manager oder Vorgesetzter Kenntnis von einem Vorfall sexueller Belästigung, ist er verpflichtet, Lana Hernandez in der Abteilung für Arbeits- und Arbeitnehmerbeziehungen der Personalabteilung zu informieren, ob die betroffene Person eine Meldung ihrer Situation wünscht oder keine Abhilfemaßnahmen ergreifen möchte. Frau Hernandez ist unter der Telefonnummer 305.673.7524 erreichbar.

Angesichts der Schwere dieser Art von Diskriminierung ist sich die Stadt bewusst, dass ungültige, unbegründete oder falsche Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung schwerwiegende und schädliche Auswirkungen auf unschuldige Personen haben können. Wenn die Beschwerde
Erweist sich die Anzeige als falsch, stellt sie eine vorsätzliche Verfälschung der Tatsachen dar und wurde in böswilliger Absicht erhoben, drohen dem Anzeigenden Disziplinarmaßnahmen. Auch gegen jeden Mitarbeiter, der gegen diese Richtlinie verstößt, werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen ergriffen.

VERFAHREN

Einreichen einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung
Jeder Mitarbeiter, der glaubt, Opfer sexueller Belästigung geworden zu sein, sollte den Vorfall bzw. die Vorfälle unverzüglich seinem Vorgesetzten, Abteilungsleiter oder Frau Hernandez melden.

Wenn sich eine Beschwerde gegen einen Abteilungsleiter richtet, ist diese direkt bei Frau Hernandez einzureichen. Beschwerden werden vertraulich und zeitnah untersucht. Informationen zu einer Beschwerde werden nicht an Dritte oder an Personen innerhalb der Stadt weitergegeben, die nicht dazu berechtigt sind. Diese Bestimmung dient dazu, die Vertraulichkeit der Beschwerde eines Mitarbeiters zu wahren, Mitarbeiter zu ermutigen, Fälle sexueller Belästigung zu melden, und den Ruf eines Mitarbeiters zu schützen, der zu Unrecht der sexuellen Belästigung beschuldigt wird.

Die Untersuchung von Beschwerden umfasst in der Regel die Rücksprache mit den Beteiligten und allen benannten oder offensichtlichen Zeugen. Den Mitarbeitern wird unparteiische und faire Behandlung garantiert. Alle Mitarbeiter sind vor Zwang, Einschüchterung, Vergeltung, Einmischung oder Diskriminierung geschützt, wenn sie eine Beschwerde einreichen oder an einer Untersuchung mitwirken. Ergibt die Untersuchung, dass die Beschwerde berechtigt ist, werden der zuständigen Behörde innerhalb der Stadt umgehend disziplinarische Maßnahmen empfohlen, um die Belästigung sofort zu beenden und eine Wiederholung zu verhindern.

Kontaktinformationen:

Name: Lana Hernandez

Titel: PERSONALVERWALTUNG II

Telefonnummer: 305.673.7524

E-Mail: LanaHernandez@miamibeachfl.gov

 

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